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ingek78 04.01.2011 21:58

Sind diese Klauseln im Mietvertrag zulässig?
 
Hallo,

wir sind gerade extrem genervt von einer nicht endendwollenden Diskussion mit unseren Ex-Vermietern über eine Rechnung bezüglich Reinigungs- und Reparaturarbeiten nach unserem Auszug.

Im Mietvertrag steht, wir seien beim Auszug dazu verpflichtet, die Wohnung "sauber" und im selben Zustand, wie wir sie übernommen haben, zu übergeben.

Dazu Frage 1: Heißt das = besenrein?

Weiter steht dort, dies umfasse auch das Putzen der Fenster, Wischen der Böden und Schrubben der Balkone.

Frage 2: Ist das zulässig?

Bisher war für mich klar, dass ich die Wohnung sauber hinterlasse, und ich hätte auch die Fenster geputzt. Da wir ins Ausland gezogen sind und ich wusste, dass ich unter Umständen nicht alles würde rechtzeitig selber putzen können, hatte ich mit der Vermieterin mündlich vereinbart, dass ihre Putzfrau den Rest machen würde.

Die Übergabe hat eine Freundin gemacht.

Küche und Bäder waren sauber und die Vermieterin war am Abend vorher zur Kontrolle da und auch nichts beanstandet. Ich habe damit gerechnet, dass die Putzfrau hier und da noch ein paar Kleinigkeiten macht und wir vielleicht am Ende 100€ zahlen, doch es kam eine Rechnung über 280€ (!!!! bei 10€ Stundenlohn, Wohnfläche ca. 120qm). Der Kühlschrank sei nicht sauber gewesen (Krümel in den Leisten gefunden!), das Gästeklo "schwarz" (stimmt nicht...), die Dusche verkalkt, außerdem dann noch die Reinigung von Fenstern, Böden, Balkonen, und sie stellen uns nachträglich einen angeblich defekten Duschschlauch mit verkalktem Duschkopf in Rechnung, über den sich die Nachmieter beschwert haben.

Ich habe eine freundliche, aber bestimmte Mail geschrieben, dass ich anderer Meinung bin und auch nicht glaube, dass wir beim Auszug dafür zuständig sind, die Wohnung wie neu zu hinterlassen, als Kompromiss vorgeschlagen, dass wir die Kosten teilen.

Die Antwort war leider kein Stück kompromissbereit, stattdessen holen sie jetzt noch weitere Mängel aus der Kiste.

Die Kaution haben wir erst zu einem Drittel zurück, von dem Rest wollen sie diese Rechnung und eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten. Der Auszug war am 2.6.2010.

Nun möchte ich weiteren Diskussionen mit Berufung auf die Rechtslage ein Ende setzen, und wäre dankbar für Eure Einschätzung bei meinen Fragen (s.o.). Da ich mündlich zugesagt habe, die Wohnung reinigen zu lassen, will ich mich auch daran halten, aber wenn es hart auf hart kommt, ist das dann überhaupt gültig? Können die mir ernsthaft so eine hohe Rechnung stellen wegen Fenstern, Fußböden, Balkonen und Krümeln im Kühlschrank?


DANKE!!! für jeden Hinweis.

Regenmacher 05.01.2011 09:51

AW: Sind diese Klauseln im Mietvertrag zulässig?
 
Zitat:

Zitat von ingek78 (Beitrag 2645)

Die Kaution haben wir erst zu einem Drittel zurück, von dem Rest wollen sie diese Rechnung und eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten. Der Auszug war am 2.6.2010.

Das ist erlaubt, aber nach der Abrechnung ist auch der Rest der Kaution fällig!

Nun möchte ich weiteren Diskussionen mit Berufung auf die Rechtslage ein Ende setzen, und wäre dankbar für Eure Einschätzung bei meinen Fragen (s.o.). Da ich mündlich zugesagt habe, die Wohnung reinigen zu lassen, will ich mich auch daran halten, aber wenn es hart auf hart kommt, ist das dann überhaupt gültig? Können die mir ernsthaft so eine hohe Rechnung stellen wegen Fenstern, Fußböden, Balkonen und Krümeln im Kühlschrank?

Natürlich nicht. Sie schulden eine Übergabe der Wohnung im Zustand "besenrein". Was das beinhaltet finden Sie im Link unten. Ignorieren Sie die Rechnung und bei Verweigerung der Kautionsrückzahlung müssen Sie leider Klage einreichen.

DANKE!!! für jeden Hinweis.

Und hier der Link, der zum Mietrechtslexikon führt. Dort finden Sie auch Antworten aufweitere Fragen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../besenrein.htm

ingek78 06.01.2011 15:27

AW: Sind diese Klauseln im Mietvertrag zulässig?
 
Hallo Regenmacher,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das klingt ja eindeutig :-)

Allerdings ist mir eines noch nicht ganz klar. Unter dem Stichwort "besenrein" im Mietrechtslexikon geht es doch um die Definition von besenrein, richtig? Und d.h., dass man keine Fenster etc. putzen muss, klar.

Gibt es denn auch einen Paragraphen/ ein Urteil/ irgendetwas, in dem klar gesagt wird, dass eine Wohnung immer nur besenrein übergeben werden muss, auch wenn im Mietvertrag zusätzliche Reinigungsleistungen verlangt werden?

Das würde ich gerne in meinem Antwortschreiben an die Vermieter zitieren, habe bisher dazu aber nichts gefunden. Oder übersehe ich gerade etwas offensichtliches..?

Gruß, Ingek78

Regenmacher 06.01.2011 15:35

AW: Sind diese Klauseln im Mietvertrag zulässig?
 
Alles was Sie wissen müssen zum Thema besenrein finden Sie in dem von mir genannten Link. Wenn Sie mehr lesen wollen, dann sollten Sie den Begriff bei Google eingeben.

Sie werden überrascht sein.


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