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FrankH 25.01.2009 09:02

Kosten für Sanitäranlage
 
Wir bewohnen als Mieter seit 2003 ein älteres Einfamilienhaus !
Nun haben wir ein Problem:
die komplette Sanitäranlage ist altersbedingt nicht mehr ansehnlich
( Badewanne , alle Waschbecken ,Toilette ) , diese haben
keine Beschichtung mehr , so das die Sanitäranlage
teilweise aussieht das diese nicht gesäubert wird
( eingebaut in den 70ér Jahren)!
Wer ist für die Kosten zuständig Mieter oder Vermieter ?
Bei einem Austausch zählt dieses als Modernisierung
oder als Reparatur ?
Für ein Feedback wären wir dankbar !
MfG
Frank:confused:

Recht-Einfach 26.01.2009 02:19

Hallo,

also die sanitären Anlagen sind unmittelbarer Bestandteil der Mietsache und für dessen Nutzung und ebenso Abnutzung wird die Miete gezahlt.

Daraus ergehend hat der Mieter auch einen Anspruch auf eine Erneuerung. Dies ist aber nicht ganz unproblematisch, denn bei dem Thema Notwendigkeit des Austauschs gehen die Meinung von Mieter und Vermieter natürlich sehr schnell auseinander. Gerade der optische Eindruck ist eher selten ein Argument für die Erneuerung der Anlagen. Man sollte besser mit Verletzungsmöglichkeiten, hohem Gefahrenpotential bei Wasserschäden oder ähnlichem Argumentieren.

So könnte es klappen.

Zum Thema Modernisierung kann ich leider keine gezielte Aussage treffen, da diese vom Umfang der Erneuerungsarbeiten abhängig sind.

Sollte Waschbecken, Badewanne, WC etc. einfach nur gegen Neuware ausgetauscht und neue Fliesen gelegt werden, so sehe ich die Kriterien, die eine Modernisirungsmaßnahme ausmachen nicht erfüllt.

Werden jedoch in diesem Zusammenhang arbeiten zur Ersparnis von Strom, Gas oder Wasser eingebunden, so kann es sich auch um eine Modernisierung handeln. Ansonsten wäre es meiner Meinung nach eine Instandsetzung.

Ich hoffe ich konnte helfen und sollten noch Fragen bestehen versuche ich diese gerne zu beantworten.



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