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Maty 14.01.2011 15:54

Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
Guten Tag
wir haben heute einen Brief von unserem lustigen Vermieter bekommen =)

Ich würde gerne von euch, eure Meinungen wissen, zu dieser Rechnung. Auch wie die Rechnung aufgestellt ist bitte beachten!

Würde mich über Antworten sehr freuen und was wir am besten jetzt tun.


http://img534.imageshack.us/img534/91/img26102.jpg

http://img204.imageshack.us/img204/1568/img26112.jpg

Liebe Grüße André

Maty 14.01.2011 19:18

AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
also folgendes ist passiert:

Ein Lichtschalter im Wohnzimmer (Dimmer) funktionierte aufeinmal nicht mehr. Wir haben den Vermieter informiert und er meinte er kennt da jemand und bestellt den. Das war ein Elektriker, den er kannte. Er hat uns aber nicht drauf hingewiesen, das wir die Rechnung bezahlen müssen!!! Erst nachher!

Dann zum Punkt Schimmel: Wir hatten Schimmel in der Abstellkammer, da dort kein Fenster zum Lüften ist und es sowieso ziemlich feucht in dieser Wohnung ist, ist dies unvermeidbar und NIE SCHULD DES MIETERS, so wie ich das gelesen habe. Habe ich Recht? Das ist Sache des Vermieters so etwas zu beseitigen und nicht auf Kosten des Mieters oder?

Zum Punkt Wasserhahn: Dieser war schon von beginn an, als wir im Februar 2010 eingezogen waren etwas defekt, wir haben ihn aber erst jetzt im November drauf hingewiesen und er meinte das man den kompletten Wasserhahn auswechseln müsse, dies hat er auch getan, aber erst nachher hat er uns gesagt das wir die kosten für das alles zu tragen haben!

Und der hammer ist auch in der Rechnung ist seine aufgebrachte Zeit mit über 100€ mit einberechnet, der Typ ist Frührentner...also für 2.5 stunden 100€.. wie ich meine ein Witz, genau wie mit den zug Tickets.

Würde mich über ernst gemeinte Antworten sehr freuen

Danke

Regenmacher 15.01.2011 08:52

AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
Zum Thema Kleinreparaturen im Mietvertrag gibt es zum einen das Mietrechtslexikon: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...eparaturen.htm .

Zum anderen Ist Google eine unerschöpfliche Quelle: http://tinyurl.com/4dy5v28

Recht-Einfach 15.01.2011 18:27

AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
Hallo,
hier können Sie im 2. Absatz einiges über die Kleinreparaturen erfahren:
Kleinreparaturen im Mietrecht

Des Weiteren sollten Sie mal den Punkt im Mietvertrag genau durchsehen, auf welchen sich der Vermieter mehrmals bezieht.

So wie ich es sehe:
- Der Lichtschalter wäre direkt eine Reparatur im Sinne der Kleinreparaturen gewesen - und somit von Ihnen auszuführen oder auf Sie umlegbar.
- Die Entfernung des Schimmels ist eindeutig Sache des Vermieters.
- Wenn über den defekten Wasserhahn nichts schriftliches vorliegt, was belegt, dass er bereits zu Mietantritt moniert wurde, würde auch dies in Ihren Rahmen der Kleinreparaturen fallen. Einen nachträglichen Beweis für eine mündliche Absprache zu erbringen wird sicher schwer werden!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Maty 16.01.2011 14:30

AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
also die rechnung sollte auf jedenfall bearbeitet werden!!!
Und die MWST gehört doch nicht auch noch da unten dazu berechnet oder?
Also Wasserhahn anteilig 52€ und lichtschalter 52€ oder?
wieso soll ich die arbeitszeit von dem bezahlen???und dann auch noch 100€ für 2.5 stunden...
und die zug tickets das ist ja echt der hammer!

Maty 28.01.2011 13:14

AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
Hiermit bestätige ich den Eingang der Wohnungskündigung zum 01.05.2011.

Außerdem bitte ich um Begleichung der offenen Rechnung/Reparaturleistungen EG-Whg. 2010 über 154,00 Euro setze ich Ihnen eine Nachfrist bis zum 01.03.2011.
Die Leistungen wurden ordnungsgemäß erbracht und sind gemäß Vertrag anteilig von Ihnen zu tragen.
Ich habe Ihnen umfassend geholfen und meine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Deshalb kann ich das auch von Ihnen erwarten.
Mit freundlichen Grüßen

Email vom Vermieter!

Brauche dringend Hilfe! Wie sollte ich am besten Antworten???
Bitte um Hilfe

Regenmacher 28.01.2011 16:26

AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
Hallo Maty,

dies ist ein Forum, in dem man Hinweise und Tipps auf Verordnungen, Gesetze und/oder Mietrechtlexika erhält. Das alles haben Sie erhalten, eine weitergehende Beratung ist aber nur einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein möglich.

http://www.mieterverein-wetzlar.de/
http://www.mieterverein-giessen.de/

Maty 28.01.2011 16:41

AW: Vermieter stellt uns RECHNUNG! Rechtens?
 
hmm
hätte gerne eine antwort darauf ob die ganze rechnung so in ordnung ist...ich denke nicht das ich SCHIMMELBEFALL bezahlen muss, den er Verursacht hat, dadurch das in dem Raum kein Fenster zum lüften ist!!!

Und die Fahrtkosten soll ich ja auch bezahlen sowie die Arbeitszeit von ihm ca. 40€ die Stunde =)
BItte brauche noch diese antworten
Lg


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