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hudi04416 28.01.2011 12:52

Blinde Fenster reparieren
 
Hallo,

vor ca. einem Jahr habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, daß die doppelt verglasten Fenster meiner Wohnung zwischen den Scheiben angelaufen sind. Ca. 6 Wochen darauf war auch ein Handwerker da und schaute sich die Scheiben an. Sie müßten ausgewechselt werden, meinte er.
Danach tat sich nichts mehr. Im Herbst setzte ich daraufhin eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel mit der Androhung einer Mietminderung. Die Hausverwaltung reagierte weder auf das Schreiben mit der Frist noch auf die Mietminderung, die jetzt seit Oktober läuft.

Meine Frage ist nun:

Muß ich dem Mieter nochmals eine Frist zur Schadensbehebung setzen?
Darf ich unter Vorankündigung die Scheiben/Fensterflügel selbst durch einen Handwerker austauschen lassen?
Darf ich zur Begleichung der anfallenden Kosten die Kalt-Miete solange kürzen bzw. einbehalten, bis die Handwerkerrechnungen beglichen sind?
Muß ich als Mieter einen Teil der Kosten tragen, wenn die Fensterscheiben komplett ausgetauscht werden müssen? Wie sieht es mit der Kostenverteilung aus, wenn die gesamten Fensterflügel ausgetauscht werden müssen?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.


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