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chrissy64 01.04.2011 21:40

Wohnungsübergabeprotokoll
 
Hallo an alle Anwesenden,
ich hatte mein Thema schon in einer anderen Kategorie hier aufgeführt...bin neu hier, war wohl das falsche. habe noch keine Antwort. Vielleicht klappts ja hier, wäre toll:)
ich schildere euch mal einen Fall und hoffe, es kennt sich jemand aus

Folgendes:
Mieter A lebte in einer Wg mit der Tochter des Vermieters. Nach 2 Jahren kündigt Mieter A fristgerecht und zieht aus.
Tochter des Vermieters erledigt dabei alle Formalitäten.
Erstmal verlangt sie nach Auszug, dass das WG Zimmer neu und komplett in weiß gestrichen wird, obwohl nur eine Wand von Mieter A in rot gestrichen wurde.
Mieter A streicht also nur diese eine Wand weiß.
Tochter des Vermieters ist dabei anwesend.
Danach wird das Wohnungsübergabeprotokoll ausgefüllt, indem auch die Kaution aufgeführt wird, die die Tochter des Vermieters auszahlen will.
Tochter des Vermieters unterschreibt das Protokoll i.A.
Nach einem Tag ruft die Tochter des Vermieters an und sagt, dass sie die vollständige Kaution nicht zahlen wird, weil das Zimmer nicht vollständig gestrichen wäre. Würde Mieter A nicht darauf eingehen wäre das Protokoll ungültig, weil sie von Vermieter B keine Vollmacht gehabt hätte, zu unterschreiben.
Meine Frage nun:
Muss ein Zimmer, in dem nur eine Wand verändert wurde komplett gestrichen werden?
Ist das Wohnungsübergabeprotokoll rechtskräftig?
Hätte Vermieter B eine Chance?

Liebe Grüße
Chrissy

HOffe, i hr findet euch zurecht

chrissy64 01.04.2011 23:05

AW: Wohnungsübergabeprotokoll
 
Hey Leute, wo bleiben eure Antworten, ich warte sehnsüchtig

Regenmacher 02.04.2011 09:03

AW: Wohnungsübergabeprotokoll
 
Fragen Sie bitte einen Anwalt, das geht auch hier im Forum.

Recht-Einfach 02.04.2011 14:07

AW: Wohnungsübergabeprotokoll
 
Hallo,

gerade wenn es um den "Missbrauch" von Vollmachten und Nichtigkeiten von Verträgen geht ist ein Forum wirklich in seinen Antwortmöglichkeiten begrenzt.

Auch ich empfehle hier unsere günstige Onlineberatung durch einen Rechtsanwalt.
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Viel Erfolg und Grüße,


Mietrecht Einfach


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