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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Alter Aufzug raus - Neuer rein
Hallo zusammen,
ich habe schon einige Sachen im Netz geschaut und durchgelesen, aber da gehts immer nur darum, dass ein komplett neuer Aufzug nachträglich verbaut wird. Bei uns ist es aktuell so, das wir einen etwas in die Jahre gekommenen Aufzug schon im Haus haben. Aufgrund der aktuellen Problematik mit diesem (bleibt stecken, fährt nicht mehr etc...) hat der Vermieter nun beschlossen einen neuen einzubauen. Ich habe bereits gelesen, dass das wiederrum keine Modernisierung ist, da wir ja bereits einen Aufzug im Haus haben. Stimmt das soweit? Wenn ja, dann kann der Vermieter doch keine Kosten auf uns Mieter umlegen, richtig? Wenn doch, mit was für Kosten bzw. was für einer Mieterhöhung darf ich rechnen? Kosten für nen neuen Aufzug liegen wohl so in der Größenordnung von 50.000 - 60.000 €? Naja, ab da an die Rechnung weiter zu führen wäre für mich jetzt sinnfrei, da ich keine Ahnung habe was der Vermieter davon umlegen darf und was nicht. Komplette 50000 oder nur nen drittel oder so. Könnte man mich diesbezüglich mal aufklären? Vielen Dank Marcel |
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#2
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AW: Alter Aufzug raus - Neuer rein
Zitat:
Gesetzestext § 535 BGB Erläuterung - Der § 535 BGB gibt hierüber detailliert Auskunft - Mietrecht Instandhaltung |
#3
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AW: Alter Aufzug raus - Neuer rein
Ich würde mich auf jeden Fall auf ein Gespräch mit Ihrem Vermieter einstellen. Ein paar Recherchen im Vorfeld sind in jedem Fall auch empfehlenswert. So stellt beispielsweise KONE eine Reihe sehr hilfreicher Ratschläge für die Aufzug-Modernisierung zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen alles Gute. |
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Stichworte |
aufzug, mieterhöhung, modernisierung |
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