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Balkonfliesen stark beschädigt - Wer ist für die Reparatur zuständig?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.01.2009, 15:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 1
Standard Balkonfliesen stark beschädigt - Wer ist für die Reparatur zuständig?

Hallo,

auf meinem Balkon sind schon seit meinem Einzug die Fliesen beschädigt. Die Vormieterin sagte mir das schon ein Gutachter da war und meinte das es Innenfliesen sind und keine Außenfliesen. Und dies auf allen Balkonen im Dachgeschoss des Hauses.

Da meine Nachbarn schon mehrmals den Vermieter drauf hingewiesen haben und dieser keine Regung gezeigt hat möchte ich nun wissen ob er dazu verpflichtet ist sie zu reparieren oder nicht. Und wenn ja in welchem § finde ich das?

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet. Danke im voraus.

Viele Grüße
Bibi30040



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  #2  
Alt 09.01.2009, 20:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo bibi30040,

erst einmal habe ich eine grundsätzliche Frage:

Ist der Balkon denn Bestandteil des Mietvertrags oder ggf. zu 50% in der Wohnfläche mit einbezogen, welche im Mietvertrag eingetragen ist?

Sollte es nicht so sein, so ist die Nutzung des Balkons auf eigene Gefahr und der Vermieter ist auch nicht für Schäden oder ähnliches zu belangen.

Sollte es so sein, dass der Balkon mit zum Mietobjekt gehört, so greift meiner Meinung nach § 536ff des BGB:

Hier ist geregelt, dass wenn einem Mieter zum Vertragsabschluss der Mangel bereits bekannt ist (was ich in diesem Falle annehme, da die Vormieterin sich ja bereits zu diesem Mangel kundig gemacht hat), so hat der Mieter keinen Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Somit bräuchten die Mängel auf dem Balkon nur mit wohlwollen des Vermieters beseitigt werden.

Und da beschädigte Fliesen meiner Meinung nach nicht die Unnutzbarkeit des Balkon rechtfertigen bestünde auch keine Möglichkeit der Mietminderung oder ähnlicher Konsequenzen, um Druck auf den Vermieter auszuüben.

In diesem Falle würde ich raten einfach den Vermieter nochmal zu bitten die Fliesen austauschen zu lassen.

Sollten weitere Fragen zu dem Sachverhalt bestehen, so stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
__________________

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