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Balkontür Fenster gesprungen. Wer muß zahlen?
Hallo alle zusammen.
Meine Oma hat letzte Woche festgestellt,dass ihr Fenster von der Balkontür gesprungen ist. Die Tür war die ganze Zeit schon schwer zu öffnen und zu schließen und durch die Kälte,die wir in den letzten Wochen hatten,hat sich die Tür noch mehr verzogen.Jetzt ist das innere Glas über Nacht gesprungen. Es sind ganz normale Scheiben,die ungefähr 30 Jahre alt sind und die ganzen Dichtungen sind porös und zum Teil gar nicht mehr vorhanden. Jetzt will die Vermieterin das Glas nicht bezahlen,sie sagt,meine Oma wäre dran gestossen,es kann nicht von der Kälte kommen. Was kann ich tun und wer muß für den Schaden aufkommen? Um eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße. |
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#2
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AW: Balkontür Fenster gesprungen. Wer muß zahlen?
Das ist nicht so leicht zu beantworten.
Wenn die innere Scheibe der Doppelverglasung einen Sprung hat, liegt die Vermutung nahe, dass von innen dagegen gestoßen wurde. Hier müsste die Mieterin beweisen, dass dem nicht so ist. Diesen Beweis zu erbringen wird natürlich nicht einfach sein. Schauen Sie in die letzte Betriebskostenabrechnung ob dort eine Gebäudeversicherung berechnet wurde. Wenn das der Fall ist, sollte die Vermieterin den Schaden dieser Versicherung melden. |
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Stichworte |
balkon, fenster, gebäudehaftpflichtversicherung, glas |
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