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Beteiligung vom Mieter an Dachreparaturarbeiten

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.10.2009, 14:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 1
Standard Beteiligung vom Mieter an Dachreparaturarbeiten

Unser Vermieter legte die Dachreparaturarbeiten auf die Mieter seiner Reihenhäuser um. Ist diese Verfahrensweise rechtens? Gehören diese
Arbeiten nicht zu den Instandhaltungskosten?



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  #2  
Alt 05.10.2009, 12:10
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Beteiligung vom Mieter an Dachreparaturarbeiten

Hallo rocko,

wichtig ist hierbei, was für Dacharbeiten ausgeführt wurden. Handelt es sich um eine reine Reparatur, dann ist nach meinem Verständnis keine Mieterhöhung zu rechtfertigen.

Sollte es sich jedoch um eine Sanierung des Daches handeln, inklusive Isolierung, etc. dann könnte dies als Modernisierungsmaßnahme ausgelegt werden, welche zu einer Umlage auf die Mieter berechtigt.

Hier solltest du vielleicht mal eine Kopie der Rechnung beim Vermieter einfordern und den Sachverhalt genauer prüfen.


Freundliche Grüße,


Mitrecht Einfach
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