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Darf der Vermieter aus 1 Reparatur 2 Reparaturen machen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.03.2009, 01:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 2
Standard Darf der Vermieter aus 1 Reparatur 2 Reparaturen machen?

Darf der Vermieter für eine Reparatur wo 2 Firmen beteiligt waren als 2 Reparaturfälle abrechnen?

Ich habe folgendes Problem.

Bei mir war der Zylinder von der Wohnungstür kaputt. Daraufhin wurde der Hausmeister gerufen. Trotz mehrere Versuche ging die Wohnungstür nicht auf und es wurde durch dem Hausmeister Schlüsseldienst gerufen. Der Schlüsseldienst verlangte die Rechnung in Bar. Die Kopie von der Rechnung vom Schlüsseldienst habe ich dem Vermieter geschickt. Nun wurde der neue Zylinder durch den Hausmeister bestellt und von ihm eingebaut. Jetzt habe ich einen Brief von den Vermieter bekommen mit der Kopie von meiner Schlüsseldienstrechnung und noch eine Rechnung von der Bestellung für neuen Zylinder. Da es 2 Firmen waren verlangt der Vermieter, dass ich für 2 Reparaturfälle aufkomme. Darf der Vermieter wenn es um EINE Tür geht ,dass als 2 Reparaturfälle sehen?



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  #2  
Alt 21.03.2009, 18:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Maier,

so wie ich das verstehe handelt es sich hier ja um eine Reparatur. Und zwar die Tür.
Und meines Erachtens nach ist es auch in Ordnung, dass mit zwei Rechnungen zu belegen.

Denn es ist ja so: Der Schlüsseldienst hat die Tür geöffnet und der Hausmeister hat das neue Schloss eingesetzt. Hätte der Schlüsseldienst nun beides übernommen wäre es vermutlich sogar noch teurer geworden, da neben Material auch der Arbeitsaufwand berechnet wird. Dieser ist nach meinem Verständnis beim Hausmeister weggefallen.

So sehe ich sogar einen Vorteil auf deiner Seite.

Dennoch sollte bemerkt werden, dass der Mieter nur Reparaturen zu zahlen hat, die er verschuldet hat oder die durch den eigenen Mietvertrag abgedeckt sind.

Sollte ich den Sachverhalt falsch aufgefasst haben, so schildere ihn doch vielleicht noch einmal etwas eindeutiger.

Andernfalls hoffe ich eine Hilfe gewesen zu sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 26.03.2009, 17:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.03.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke für deine Hilfe. Ich versuche das Problem zu lösen.
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