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Defekte Balkontür - Wer zahlt die Reparatur?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.02.2009, 15:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 3
Standard Defekte Balkontür - Wer zahlt die Reparatur?

So, nun zu meinem Problem.

Beim Einzug haben uns die Vormieter gesagt, dass wir eine der Balkontüren nicht öffnen sollten, da sie leicht defekt ist. Die Vermieter waren zu dem Zeitpunkt im gleichen Raum.
Kurz vor dem Auszug ging die andere Tür kaputt, sodass wir die leicht defekte benutzen mussten. Diese machte es auch nich lange (alles ca innerhalb 2 Wochen) und ist oben anschließend ausgerissen. Das ist soweit durch einen Bekannten repariert worden allerdings fehlt ein Stift, die Tür lässt sich nicht ohne Probleme öffnen/schließen und kippen gar nicht.

Der Vermieter ist nun der Meinung, dass die Tür durch uns repaiert werden muss bzw wir uns darum kümmern müssen weil wir sie "kaputt gemacht" haben.

Die andere Balkontür müssen wir nicht reparieren, da es hier eindeutig die Zeit war (das Holz war morsch und der Rahmen wurde bereits mit einem Nagel repariert, welche bereits rostig war bei der Wohnungsübergabe an den neuen Mieter!).

Wär alles kein Thema, hätte Ersatzteil etc besorgt aber die Tür ist doch schon etwas älter und das Ersatzteil zu besorgen scheint eine lange Wartezeit inne zu haben.

Jetzt hätte ich doch gerne meine Kaution zurück - kann der Vermieter die Kosten für die Reparatur abziehen? Kann ich auf meine Kaution bestehen? Ist ja kein kleiner Betrag gewesen mit 3 Monatsmieten.

Gruss



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  #2  
Alt 09.02.2009, 17:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Gloria.

Also grundsätzlich hat der Vermieter recht, wenn er sagt:"Wenn der Mieter einen Schaden selber verschuldet, so muss er auch die Kosten tragen".

Infolge dessen könnte er natürlich auch die Kosten der Reparatur von der Kaution abziehen, wenn ein Auszug bevorsteht.

Was natürlich zu klären wäre ist die Schuldfrage selbst.



Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 10.02.2009, 08:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 3
Standard

Genau da liegt das Problem. Unsrer Meinung nach haben wir nichts verschuldet - ausser man kann uns zum Vorwurf machen, die Tür geöffnet zu haben. Sie ging nicht so leicht auf wie sie hätte aufgehen sollen...etwas mehr Kraftaufwand und zack, sie war auf, ging ja auch gut ne kurze Zeit und irgendwann war es wohl zu viel Kraft oder das Holz hat nich mehr mitgespielt (wie bereits erwähnt, die andere Tür war im unteren bereich bereits morsch!).
Ich hab nur keine Lust, dass mir entweder eine komplett neue Tür in Rechnung gestellt wird bzw von der Kaution abgezogen wird. Gegen 100 Euro hätte ich ja nix einzuwenden auch wenn die Reparatur sofern ein Ersatzteil vorhanden nicht so viel kosten würde.
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  #4  
Alt 11.02.2009, 17:20
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Gloria,

das ist natürlich in Sachverhalt, den ich als Aussenstehender wirklich nur schwer beurteilen kann.

Fakt ist: Der Vermieter hat gesagt, dass diese Tür nicht geöffnet werden sollte. Dennoch habt Ihr es getan.
Auf der anderen Seite wäre der Vermieter aber auch sicher verpflichtet gewesen diese defekte Tür, bzw. beide Türen direkt zu reparieren, wenn sie nicht ordnungsgemäß nutzbar sind.

Sprich einfach mal mit dem Vermieter und wenn er von dir Geld haben will, dann wird es sicher auf einen Vergleich hinauslaufen.

Eine neue Tür wirst du aber sicher nicht bezahlen müssen, wenn die alte bereits in einem extrem maroden Zustand war.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #5  
Alt 11.02.2009, 19:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Beiträge: 3
Standard

Nene, die Vormieter sagten das, der vermieter hat gar nichts dazu gesagt.

Werd mal versuchen, die endlich zu erreichen. Danke für die Hilfe!
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