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Diverse kleine Mängel inb Neubau Wohnung mit Anspruch auf Mietminderung
Hallo liebe Fories,
seit 4 Monaten wohne ich nun in einem Neubau-Bungalow für Schwerbehinderte. Nun stellen sich die ersten Mängel ein: - An der Haustüre läuft das Regenwasser rein - vor allem ins Schlüsselloch - Wetterseite. - Das Briefkastenschloss läßt sich nicht mehr aufschließen, ich muss die Briefe durch den Schlitz heraus fischen. - Auf der Terrasse befindet sich nach jedem Regen ein kleiner See. - Die Fußbodenheizung wird nicht richtig warm auf Höchststufe 5, Fernwärme. - Die Sat-Anlage auf dem Dach stellt ihren Dienst ein bei Schneefall. Nun möchte ich den Vermieter eine Mängelliste senden: - Soll ich ihm eine 4 wöchige Frist zur Behebung der Mängel setzen, oder besser 8 Wochen ? - Kann ich nach dieser Frist selber die Miete kürzen oder sollte ich besser einen Mieterverein beitreten ? Eure Antworten erwartend verbleibe ich, einen guten Übergang ins neue Jahr lG |
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#2
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AW: Mängel
Als Mieter ist man verpflichtet, dass man Mängel einer Wohnung/eines Hauses sofort bei der Entstehung meldet. Dabei sollte man in solch einem Fall um schnellstmögliche Behebung der Mängel ohne Fristsetzung bitten.
Ich würde das Verhältnis zum Vermieter nicht mit Mietminderung & Co. von Anfang an auf Grund auflaufen lassen. |
#3
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AW: Mängel
Hallo Regenmacher,
ja unbedingt möchte ich sicherlich den Frieden wahren. Ich schreibe den Vermieter jetzt an und teile ihm die Mängel mit ohne Fristsetzung und bin mal gespannt, ob er sich überhaupt meldet, ich glaube eher das er das nicht tut. Auf jeden Fall weiß er dann Bescheid und ich bin aus dem Schneider, wenn ich hier wieder ausziehe. Vielen Dank für Deine Antwort, einen guten Übergang ins 2018 |
#4
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AW: Mängel
Hallo liebe Fories,
der Vermieter hat nun geantwortet und mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als einem Mieterverein beizutreten. Hier die Antwort: - die Haustüre wurde gemäss DIN hergestellt und verbaut. Ein Wassereintritt durch ein S c h l ü s s e l l o c h ist nicht nachvollziehbar. - bei Wohnungsübergabe war der Briefkasten in einem einwandfreien Zustand. (Erstbezug). Sollten jetzt Schäden entstanden sein, bitte ich Sie diese selbst zu beheben. Sie haben mir offensichtlich an dem Objekt einen Schaden zugefügt. ( siehe Wohnungsübergabeprotokoll und Mietvertrag Par.9) Zur Behebung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 31.01.2018. - auch die Terrasse wurde laut Wohnungsübergabeprotokoll ohne Mangel übernommen. Eine vorübergehende Pfütze nach einem Regenguss stellt keinen Mangel dar. - die WEP wurde über die angeblich zu niedrige Temperatur mit der Heizung informiert und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. - erwarten Sie ernsthaft, dass ich mich bei Schneefall auf dem Dach positioniere und die Schüssel von Schnee befreie? Seltsamerweise scheint dies für Ihre Nachbarin, die an die gleiche Schüssel angeschlossen ist, kein Problem zu sein. - Das Quietschen einer Rolllade beim Hochziehen stellt keinen Mangel dar. - der Gurt im Garten war bei der Wohnungsbesichtigung bereits vorhanden. Da er einen zusätzlichen Schutz bei orkanartigen Boen für die Erhaltung des Sichtschutzes besteht, wird er bleiben. MfG --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Was kann ich dafür, daß das Schloß nicht mehr funktioniert ? Plötzlich ließ sich der Briefkasten nicht mehr öffnen - dieser befindet sich neben der Haustüre auf der Wetterseite. 2. Meine Nachbarin hat keinen Fernseher. 3. Durch das Schlüsselloch der Haustüre tropft bei starkem Regen Wasser hinein - Wetterseite. Wie soll ich nun auf diese Email des Vermieters antworten ? Ein frohes neues Jahr wünscht Euch Geändert von Rico (06.01.2018 um 23:34 Uhr) |
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Stichworte |
frist, mängel, mängelbeseitigung |
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