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Diverse nicht erkannte Mängel

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.07.2010, 07:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 2
Standard Diverse nicht erkannte Mängel

Hallo liebes Forum

Ich hoffe ein Mitglied kann mir bei meinen Problemen weiterhelfen:

Ich beabsichtige am 01.08.2010 in ein Miet-Haus ein zu ziehen. Der Mietvertrag ist unterschrieben von beiden Parteien.

Bei der Besichtigung des Hauses wohnte noch der Vormieter drin, so das eine hundertprozentige Einsichtnahme über den Zustand nicht gegben war. Es stand alles voll Möbel und Kartons.

Ich habe die Schlüssel des Hauses vom Vermieter schon bekommen und bin mitten in den Renovierungsarbeiten.

Mittlerweile ist aber die Mängelliste an diesem Haus auf drei Din A4 Seiten angewachsen. Diese Mängel sind im laufe der Renovierungsarbeiten aufgetaucht. Ein paar Beispiele:

Sämtliche Fußleisten lassen sich mit Dübel aus der Wand ziehen.

Alle Teppiche im Haus, auch im Keller, sowie im OG das Laminat ist durch Katzenurin verunreinigt, des Laminat ist in miserablem Zustand und nicht fachgerecht verlegt, teilweise ist dort noch der alte Teppich unter dem Laminat.

Fußleisten im OG fehlen ganz am Laminat, der Abstand des Laminates zur noch vorhandenen alten Fußleiste vom Teppich wurde einfach mit Silikon "aufgefüllt".

An der Arbeitsplatte der Einbauküche fehlt ein Stück (ca. 50cm). Dort lag ein Brett drüber, was ich bei der Besichtigung natürlich nicht weggenommen habe, da dort Geschirr drauf stand. Sockeleisten und Wandleisten fehlen teilweise in der Küchenzeile. Auch hier kann ich die Arbeitsplatte mitsammt Dübel leicht aus der Wand ziehen. Umleinmer teils nicht vorhanden an der Arbeitsplatte.

Ein Streichen der Decken und der Wände, ist teilweise nicht möglich, da beim Versuch diese zu streichen die alte farbe großflächig mit runterkommt. Ich vermute, da dieses ein Altbau ist, vorher mit Kalkfarbe gestrichen worden ist, dort sind aber gut zu sehen schon einige lagen Dispersionfarbe rübergestrichen worden.

Teilweise Wasser/Frostschäden in den Wänden und an einer Außenmauer. Sehr große Risse sind zu sehen.

Badewanne nicht mit Silikon gegen die Flisen abgedichtet.

Garagentor verzogen, kein Schloss vorhanden.

Treppenstufen in das OG nicht lackiert, wirklich keine Farbe mehr drauf.

Dachrinne ringsum undicht, dadurch Frostschaden an der Eingangstreppe.

Das ist nur so das Gröbste, was ich bis jetzt entdeckt habe


In einem Raum habe ich schon die komplette Tapete entfernt und die alte Farbe von der Decke abgespachtelt und neu tapeziert und die Decke gestrichen.

In einen zweiten Raum ebenfalls die Tapete entfernt, neu tapeziert, die Decke gestrichen (ging noch).

Da sich die Problematik mit der ablösenden Farbe in fast jeden Raum wiederholt und ich für mein Verständniss schon zu viele Mängel entdeckt habe wo der Vermieter laut seiner Aussage nichts von wusste, beabsichtige ich den Mietvertrag Fristlos zu Kündigen.

Ein Übergabeprotokoll ist noch nicht erstellt worden, da ich ja erst zum 01.08 einziehen wollte.

So, nun zu meinen Fragen:

Ist eine fristlose Kündigung meinerseits rechtens?

Kann ich dem Vermieter die Beseitigung der Mängel auferlegen? (Würde gerne dort bleiben wenn diese Mängel nicht wären)

Muss der Vermieter diese Mängel überhaupt beseitigen, oder muss ich als Mieter das auf meine Kosten tuen?

Wenn der Vermieter dieses machen muss, kann ich geleistete Arbeit geltend machen, im Falle einer fristlosen Kündigung, oder auch bei meinem Verbleib in diesem Haus?

Was kann ich dann als Arbeitslohn / Material ansetzen?



Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, gerade auch im bezug was meine nächsten rechtlichen Schritte sein müssen.


Falls das in eine andere Rubrik besser passt, liebe Admins, bitte verschieben


Herzlichen Gruß Holger (der ein wenig abgenervt ist)



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Geändert von Der Holger (12.07.2010 um 07:53 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #2  
Alt 12.07.2010, 08:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Diverse nicht erkannte Mängel

Zitat:
Zitat von Der Holger Beitrag anzeigen
Hallo liebes Forum

beabsichtige ich den Mietvertrag Fristlos zu Kündigen.

Mit welcher Begründung? Das Objekt entspricht nicht den Vorstellungen, die sich sich erdacht/erträumt haben? Das ist bestenfalls ausreichend für eine Frist von 3 Monaten, weil Sie dafür keine Begründung benötigen, weil Sie dann bis zum Ende die Miete bezahlen.

Ein Übergabeprotokoll ist noch nicht erstellt worden, da ich ja erst zum 01.08 einziehen wollte.

So, nun zu meinen Fragen:

Ist eine fristlose Kündigung meinerseits rechtens?

Nein, natürlich nicht! Sie haben scheinbar mit einer rosaroten Brille auf der Nase eine Bruchbude angemietet. Niemand hat Sie gezwungen, den Mietvertrag zu unterschreiben. Hätten Sie gewartet mit der Unterschrift bis jetzt, wäre Ihnen der Zustand dieser Hütte aufgefallen.

Kann ich dem Vermieter die Beseitigung der Mängel auferlegen? (Würde gerne dort bleiben wenn diese Mängel nicht wären)

Wenn der VM das macht, okay. Aber er muss es nicht, denn in solch einem Fall gilt, wie gesehen/besichtigt, so angemietet.

Muss der Vermieter diese Mängel überhaupt beseitigen, oder muss ich als Mieter das auf meine Kosten tuen?

Das ist Ihre Entscheidung ganz allein.

Wenn der Vermieter dieses machen muss, kann ich geleistete Arbeit geltend machen, im Falle einer fristlosen Kündigung, oder auch bei meinem Verbleib in diesem Haus?

Was kann ich dann als Arbeitslohn / Material ansetzen?

Das sind Wünsche von Ihnen, die der Vermieter nicht erfüllen muss.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, gerade auch im bezug was meine nächsten rechtlichen Schritte sein müssen.

Da dies meine Meinung, und keine Rechtsberatung ist, sollten Sie die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht auch in Betracht ziehen. Meine Antwort mag zwar hart klingen, aber selbst mit anderen Worten ändert es nichts an der Tatsache, dass Sie übereilt eine Unterschrift unter einen Mietvertrag gesetzt haben und mindestens/längstens für 3 Monate an diesen Vertrag ohne wenn und aber gebunden sind.

Und als Tipp für die Anmietung der nächsten Bleibe. Man unterschreibt einen Mietvertrag erst, wenn man das Objekt in Ruhe besichtigen konnte. Und dann kommt das Protokoll, in dem die Mängel und deren Beseitigung festgehalten werden. Und zum Schluss wird der Mietvertrag unterschrieben.
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  #3  
Alt 12.07.2010, 09:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.07.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Diverse nicht erkannte Mängel

Naja, eine Kündigungsfrist muss ich ja bei meiner Wohnung auch einhalten. Daher muss ich ja wohl eine neuen Mietvertrag unterschreiben um nicht evtl. auf der Straße zu sitzen.

Weiterhin ist eine Besichtigung mit leeren Räumen nicht wirklich möglich gewesen. Genau so wenig ist bei einer Besichtigung, selbst bei leeren Räumen zu sehen gewesen, das die Farbe an den Decken oder Tapeten beim Streichen runterkommt.

Für mich sind diese Mängel, bei einer Besichtigung nicht ersichtlich gewesen, mag sein das einige Leute einen Röntgenblick haben und sehen des die verwendeten Farben nicht miteinander harmnonieren, oder das Risse in den Wänden sind.

Oder die Fußleisten nur an der Wand kleben mit Silikon, weil die Dübel nicht halten. Aber wenn ich sie richtg verstehe kontrollieren sie das alles nach bei einer Besichtigung?

Sie ziehen tatsächlich an der Arbeitsplatte in der Küche? Räumen das Geschir vom Mieter weg um zu schauen ob die Arbeitsplatte auch durchgängig ist? Drehen den Teppich um? Prüfen die Farbschichten an den Decken und Wänden?

Dann kann ich nur sagen: Hut ab vor ihrer fachlichen Kompetenz !



Weiterhin sehe ich das so das der Vermieter für einwandfreie Fußbodenbeläge zu sorgen hat, genau so das diese fachgerecht verlegt sind. Ein Teppich gehört keinesfalls unter ein Laminat.

Den Katzenurin-Geruch habe ich auch bei der Besichtigung bemängelt. Der Vermieter hat dieses auch zumindest im Keller zugesagt diesen Teppich zu erneuern.

Im OG kann ich wohl schlecht den Teppich umdrehen um zu sehen ob die Katzen sich dort verewigt haben. Augenscheinlich von oben sah der gut aus, er war es aber nicht, da die Flecken erst beim umdrehen des Tepichs zum Vorschein kam !

Mit dem Laminat verhält sich das ebenso. Ich kann nicht in einer noch bewohnten Wohnung verlangen das der Mieter seine Möbel rausstellt um das Laminat komplett zu begutachten bzw. darunter zu schauen.


Da muss ich wohl (erstmal) die Aussage des Vermieters hinnehmen, das dieses alles in Ordnung ist.

Ich sehe das so, das der Vermieter eine gewise Sorgfaltspflicht und genaue Aussagen über den Zustand der Wohnung zu treffen hat.

Genau so kann er ja auch verlangen, falls ich die Arbeiten selber ausführe die anstehen, das diese Fachgerecht ausgefürt werden. Andernfalls könnte er ja beim Auszug Ansprüche stellen.

Genau so erwarte ich das auch im gegenzug vom Vermieter, das eine kortrekte Mietsache übergeben wird beim Einzug.

Dieses sind doch bei weitem keine Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen mehr. Das hat schon eher den Karakter einer Bausanierung.


Aber na ja, ist ja auch meine bescheidene Meinung als Laie.

Gruß Der Holger
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  #4  
Alt 12.07.2010, 10:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Diverse nicht erkannte Mängel

Zitat:
Zitat von Der Holger Beitrag anzeigen
Daher muss ich ja wohl eine neuen Mietvertrag unterschreiben um nicht evtl. auf der Straße zu sitzen.

Wenn Sie der Meinung sind, ohne doppelte Mietzahlung von einer zur anderen Wohnung wechseln zu können, dann gehen Sie aber ein großes Risiko ein, wie man sieht.

Weiterhin ist eine Besichtigung mit leeren Räumen nicht wirklich möglich gewesen. Genau so wenig ist bei einer Besichtigung, selbst bei leeren Räumen zu sehen gewesen, das die Farbe an den Decken oder Tapeten beim Streichen runterkommt.

Das stimmt doch nicht! Der Vormieter ist ausgezogen, die Wohnung steht leer und zeigt alle ihre Mängel. Ob eine Zimmerdecke mit Leim- oder Dispersionsfarbe gestrichen wurde, läßt sich mit der Fingerprobe feststellen.

Für mich sind diese Mängel, bei einer Besichtigung nicht ersichtlich gewesen, mag sein das einige Leute einen Röntgenblick haben und sehen des die verwendeten Farben nicht miteinander harmnonieren, oder das Risse in den Wänden sind.

Oder die Fußleisten nur an der Wand kleben mit Silikon, weil die Dübel nicht halten. Aber wenn ich sie richtg verstehe kontrollieren sie das alles nach bei einer Besichtigung?

Wenn in dem Haus Ihrer Meinung nach mit Leimfarbe gestrichen wurde, dann ist das ein Altbau, bei dem man dann die rosarote Brille absetz und genauer hinschaut.

Sie ziehen tatsächlich an der Arbeitsplatte in der Küche? Räumen das Geschir vom Mieter weg um zu schauen ob die Arbeitsplatte auch durchgängig ist? Drehen den Teppich um? Prüfen die Farbschichten an den Decken und Wänden?

Das macht man, wenn die Wohnung vom Vormieter geräumt ist und bevor der Mietvertrag unterschrieben wurde.

Dann kann ich nur sagen: Hut ab vor ihrer fachlichen Kompetenz !

Das hat mit fachlicher Kompetenz nichts zu tun, sondern einzig und allein damit, dass ich die Katze nicht im Sack kaufe.



Weiterhin sehe ich das so das der Vermieter für einwandfreie Fußbodenbeläge zu sorgen hat, genau so das diese fachgerecht verlegt sind. Ein Teppich gehört keinesfalls unter ein Laminat.

Das stimmt so aber auch nicht. Ihr Vermieter ist nur zuständig für die Übergabe einer Wohnung im vertragsgemäßen Zustand. Und den Vertrag hatten Sie ja blauäugig unterschrieben.

Den Katzenurin-Geruch habe ich auch bei der Besichtigung bemängelt. Der Vermieter hat dieses auch zumindest im Keller zugesagt diesen Teppich zu erneuern.

Im OG kann ich wohl schlecht den Teppich umdrehen um zu sehen ob die Katzen sich dort verewigt haben. Augenscheinlich von oben sah der gut aus, er war es aber nicht, da die Flecken erst beim umdrehen des Tepichs zum Vorschein kam !

Und nun noch einmal, wenn ich merke, dass es in einer Wohnung nach Katzenurin stinkt, dann muss ich davon ausgehen, dass sich die Tiere in der ganzen Wohnung verewigt haben. Das heißt dann: Finger weg!

Mit dem Laminat verhält sich das ebenso. Ich kann nicht in einer noch bewohnten Wohnung verlangen das der Mieter seine Möbel rausstellt um das Laminat komplett zu begutachten bzw. darunter zu schauen.


Da muss ich wohl (erstmal) die Aussage des Vermieters hinnehmen, das dieses alles in Ordnung ist.

Der Verkäufer (in diesem Fall der Vermieter) lobt seine Ware, das ist doch bekannt. Wenn der VM gesagt hätte, das es eine Bruchbude ist, hätten Sie dann unterschrieben? Nein! Glauben Sie einem Autoverkäufer bei einem 40 Jahre alten Opel Rekord, dass bei dem Wagen alles in Ordnung ist? N

Ich sehe das so, das der Vermieter eine gewise Sorgfaltspflicht und genaue Aussagen über den Zustand der Wohnung zu treffen hat.

Nur wenn er Ihre Wünsche im Mietvertrag schriftlich festgehalten hat, ansonsten verstehen Sie das mit der Sorgfaltspflicht etwas falsch.

Genau so kann er ja auch verlangen, falls ich die Arbeiten selber ausführe die anstehen, das diese Fachgerecht ausgefürt werden. Andernfalls könnte er ja beim Auszug Ansprüche stellen.

Richtig erkannt! Aber das kann er nur, wenn diese Pflicht im Mietvertrag verankert ist. Steht meist unter der Überschrift: Schönheitsreparaturen.

Genau so erwarte ich das auch im gegenzug vom Vermieter, das eine kortrekte Mietsache übergeben wird beim Einzug.

Erwarten können Sie viel, aber erfüllt wird nur das was im Mietvertrag vereinbart ist. Alles andere ist Wunschdenken.

Dieses sind doch bei weitem keine Renovierungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen mehr. Das hat schon eher den Karakter einer Bausanierung.


Aber na ja, ist ja auch meine bescheidene Meinung als Laie.

Gruß Der Holger

Tja, das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen, hier wird nur eine Kündigung für die Beendigung des Schreckens sorgen, oder Sie erleben ein Schrecken ohne Ende.
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