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Einbauten vom Vormieter
Hallo.
Wer ist für das entfernen der Einbauten des Vormieters zuständig? Wir haben gekündigt und sind ausgezogen. Bei der Übergabe sagte man uns wir müssen die Küchenzeile rausreißen auf unsere Kosten. Das ist aber nicht unsere sondern die vom Vormieter uns wurde die Wohnung mit der Zeile vermietet. Im alten Übernahmeprotokoll steht auch nicht drin das wir das ünernommen haben etc. Müssen wir das jetzt machen? Hoffe auf schnelle Antwort |
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#2
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AW: Einbauten vom Vormieter
Wenn die Küche tatsächlich Bestandteil des Mietvertrags ist, dann ist das Ganze nicht so einfach, da Sie nun Eigentum des Vermieters ist.
Sollten Sie die Küche entfernen, besteht eine Rückbaupflicht. Alle baulichen Veränderungen gingen dann finanziell zu Ihren Lasten, ebenso der Rückbau. Hier hilft nur ein Gespräch mit dem Vermieter, auch wenn es dafür nun möglicherweise nach Vertragsunterzeichnung zu spät sein könnte. Dennoch viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Einbauten vom Vormieter
Hallo.
Danke. Das Problem ist das im Mietvertrag nichts über die Küche steht. Diese war einfach vom Vormieter noch drinnen. Wir haben nichts unterschrieben das wir sie übernehmen etc. Die war quasi beim Einzug drinnen. Dann ist sie doch zum Eigentum der WohnungsbauGesellschaft geworden die diese dann an uns mit vermietet hat oder? Wir haben doch nichts damit zu tun. Die dürfen doch nicht verlangen das wir die jetzt entfernen. Die war ja drinnen. nicht durch uns sondern vom Vormieter. |
#4
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AW: Einbauten vom Vormieter
Präzisieren Sie doch bitte auch einmal Ihre Frage:
Wollen Sie die Küche denn übernehmen? Wollen Sie eine eigene Küche installieren? Was wurde zur Küche "vor" Vertragsunterzeichnung besprochen und vereinbart?
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#5
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AW: Einbauten vom Vormieter
Es geht nicht darum das wir einziehen.
Wir haben dort schon in der Wohnung gelebt. Wir sind jetzt ausgezogen und jetzt sagt er Vermieter wir sollen die Küchenzeile rausreißen auf unsere kosten. Aber es ist NICHT unsere ,die Küche war damals wohl vom Vormieter eingebaut worden. Der hat die in der Wohnung gelassen und die Wohnung wurde dann mit Küche an uns vermietet damals. Jetzt sind wir ausgezogen und wir sollen die Küche entfernen. Aber nochmals, wir haben keine Küche damals übernommen etc. Es steht auch nichts im damaligen Übernahmeprotokoll das die Küche von uns übernommen wurde oder das wir diese Küche übernommen haben und uns bei Auszug verpflichten diese zu entfernen. Jetzt sollen wir es trotzdem machen. Aber warum?!? Es ist nicht von uns eingebaut worden |
#6
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AW: Einbauten vom Vormieter
Hallo, da habe ich was überlesen. Ich dachte Sie sind die einziehende Partei.
Im Prinzip sind meine Ausführungen aber parallel anzuwenden. Ich sehe Sie nicht in der Pflicht die Küche zu entfernen. Sie wurde von Ihnen lediglich mitgemietet. Sollte der neue Mieter eine andere Küche wünschen, so ist es sein Problem, wie oben beschrieben, Stichwort "Rückbaupflicht". Wenden Sie sich schriftlich an den Vermieter und erkundigen Sie sich unter Fristsetzung, auf welche Gesetzes- oder Vertragsgrundlage er seine Forderung stützt. Erhalten Sie innerhalb der gesetzten Frist, z.B. 7 Tage, eine Antwort, würde ich den Gang zum Anwalt machen. Erhalten Sie keine Antwort, hat sich das Thema möglicherweise erledigt. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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Stichworte |
küche, kündigung, vormieter, wohnungsübergabe, übergabeprotokoll |
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