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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Einige Fragen im Schadensfall
Hallo,
ich bin gerade ausgezogen und in meiner Wohnung sind einige kleine Schäden. Die Schäden fallen nicht in die Kleinreperatur oder Schönheitsklausel. Ich bin durchaus gewillt die Schäden zu regulieren aber meine Vermieterin will wohl Geld rausschlagen. 1) Muss ich oder die Vermierterin die Reperatur oder Installation der Neuware organisieren? Soweit ich es verstehe zahle ich hiervon nur den Restwert. Richtig? 2)Wenn ich jemanden beauftrage das ganze zu renovieren oder Neuzu installieren, kann diese Person das Alter oder Restwert des Gegenstandes ermitteln so dass das ganze rechtgültig ist? 3)Die Wohnung wird als "einfache Wohnung" vermietet und die angesprochenen Sprünge sind kaum zu erkennen (ich könnte Bildersenden). Gibt es so etwas wie mindest Schaden bevor repariert werden muss? 4) Muss die Mieterin mir nachweisen wieviel ich Ihr schulde oder ich Ihr wieviel sie von mir bekommt? Besonders Frage eins und vier liegt mir am Herzen. Vielen Dank |
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#2
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AW: Einige Fragen im Schadensfall
Ich denke, dass man Ihnen an anderer Stelle: Schäden in der Mietsache
die passende Antwort im Rahmen der Forenmöglichkeiten gegeben hat. Wenn Sie eine Rechtsauskunft erwarten (und das tun Sie), dann sollten Sie den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht befragen. Letzteren können Sie auch online erreichen: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt |
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Stichworte |
kleinreparatur, reparatur, schaden, schönheitsreparatur |
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