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Fenster-Getriebe defekt; Vermieter will das Fenster mit Silikon zukleben

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 29.11.2012, 14:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2012
Beiträge: 1
Standard Fenster-Getriebe defekt; Vermieter will das Fenster mit Silikon zukleben

Hi zusammen,

seit nunmehr fast 9 Jahren wohnen wir in einem Reihenhäußchen ohne dem Vermieter Kosten verursacht zu haben.

Nach nunmehr über ZWEI Jahren mit einem defekten Fenster dränge ich den Vermieter, endlich etwas zu unternehmen. Es ist etwas im Getriebe des Schließmechanismus kaputt. Nebenan ging dies auch schon mal kaputt (Alter der Fenster knapp 20 Jahre). Doch leider gibt es mittlerweile keine Ersatzteile mehr.

Dies bedeutet, daß wir also schon seit langem mit einem angelehnten Wohnzimmerfenster leben. So manches mal wurde der Vermieter angesprochen. Die Firma, die kam war unfähig und hat nichts machen können. Nun will ich endlich eine Lösung, beim Fenster ziehts tierisch rein und jeder, der es weiß, könnte einfach so einsteigen.

Als Reparaturlösung hätten wir einmal ein Erneuern des Doppelfensters. Dies ist dem Vermieter zu teuer. Nachdem es ein Doppelfenster ist möchte er dies mit Silikon zukleben. Das andere läßt sich ja öffnen. Fassungslosigkeit

Nun meine Frage: darf er das Fenster einfach so zukleben? Denn ich bestehe eigentlich auf ein neues, aber er stellt sich stur.

Sein Kommentar: wenn das Glas zu bruch geht, gibts ein neues!!!!!!!!

Danke Euch schonmal im voraus.

Indie



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  #2  
Alt 01.12.2012, 10:58
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Fenster-Getriebe defekt; Vermieter will das Fenster mit Silikon zukleben

Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandsetzung und Instandhaltung verpflichtet.

Handelt es sich um einen Mangel, der dem Vermieter gemeldet wurde und der den Wohnwert der Wohnung mindert, dann kann eine Mietminderung nach § 536 BGB durchgeführt werden.

Es gäbe dann noch eine "Selbstvornahme" nach § 536a BGB.

Zu so einem Vorgehen sollte man aber besser einen Mieterverein oder Fachanwalt hinzu ziehen.

Hier können Sie die Inhalte aus dem Gesetzestext nachlesen:
- § 535 BGB
- § 536 BGB
- § 536a BGB
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Stichworte
fenster, mietminderung, reparatur


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