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Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.09.2010, 13:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
Standard Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Hallo

Ich habe ein großes Problem mit meiner "noch" Vermieterin.
Ich habe jetzt insgesamt 7 Jahre in einer Dachwohnung gewohnt.
Beim Einzug habe ich die Wohnung neu renoviert, die Arbeit wurde von einem Fachmann durchgeführt, der mir bestätigt, dass die Türen beim Einzug in keinem Neuwertigen Zustand waren. Die Türen sind in einem Hellen Ton gestrichen. Da der Laminatboden reißt und ich von der Versicherung die bestätigung habe das ich nicht Schuld bin, ist meine Vermieterin richtig sauer und will jetzt alle Arbeiten auf mich abwälzen.
ich soll nun die Türen und die Fenster streichen. Ein erneuter Fachmann war vor einer Woche mit mir in der wohnung u er sagte mir, dass die Türen so alt sind (er tippt 1960) das es die Farbe mittlerweile nicht mehr gibt und auch die Holz dachfenster gibt es heute so nicht mehr.

Jetzt meine frage, muss ich die Arbeiten durch führen auch wenn sie in keinem Neuwertigen Zustand waren als ich eingezogen bin? Die Türen sind nicht beschätigt, es blättert lediglich der lack ab. Welche Rechte hab ich?

Danke scon mal im Voraus



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  #2  
Alt 03.09.2010, 14:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Das Alter der Türen und Fenster spielt doch beim Streichen keine Rolle. Wenn der Lack blättert, dann mus die Oberfläche angeschliffen und danach lackiert werden. Und wenn der Lack blättert, dann heißt das Schaden und nicht Verschönerung.

Ich habe schon Türen und Zargen gestrichen die noch aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg stammten.

Wenn es den gleichen Farbton nicht mehr im Handel geben sollte, dann ist sicherlich ein ähnlicher zu kaufen.
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  #3  
Alt 03.09.2010, 21:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

aber ich find es ungerecht wenn ich die türen streichen muss u selber bezahlen muss, dabei sind sie schon länger nicht mehr gemacht worden. MUSS ich das machen oder gehört das zu allgemeinen Schäden die der Vermieter trägt??
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  #4  
Alt 04.09.2010, 09:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Ob Sie es ungerecht finden, oder nicht, ist im Mietrecht egal. Wenn bei Einzug die Schäden schon vorhanden waren, hätten Sie das im Einzugsprotokoll vermerken müssen. Und Sie können auch nicht verlangen, dass man Ihnen beim Einzug neue Türen und Fenster spendiert.

Aber sonst ist gegen die Klausel mit den Schönheitsreparaturen nichts einzuwenden, denn dazu gehört nicht nur das Streichen von Wänden und Decken, sondern auch von Türen, Türzargen, Heizkörpern und Innenfenstern.
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  #5  
Alt 04.09.2010, 21:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

In meiner neuen Wohnung wo ich jetzt eingezogen bin hat der Vermieter sofort gesagt das die Türen seine Angelegenheit ist und er die Kosten auch übernimmt.
Das der Lack jetzt abblättert ist ja wohl normal wenn die Türen so alt sind aber sind das nicht normale Abnutzungen?
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  #6  
Alt 05.09.2010, 10:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fenster und Türen streichen beim Auszug. Mieter oder Vermieter?

Bitte halten Sie sich an die Klauseln im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen und unterlassen Sie in Ihrem eigenen Interesse eine Umdeutung.

Es gibt in modernen Wohnungen meist nur noch Zimmertüren mit Edelholzfurnier, diese Türen dürfen und müssen natürlich nicht gestrichen werden, auch wenn Türen nur lasiert sind, kann und darf man sie nicht lackieren.

Aber Ihre Türen und Fenster in der Wohnung waren lackiert und da haben Sie die Pflicht, die Lackierung zu erneuern, wenn es nötig ist. Und wenn der Lack abblättert ist eine Neulackierung nötig.

Und bitte vergleichen Sie nicht Ihre neue mit der alten Wohnung. Sie werden sicherlich noch mehr Qualitätsunterschiede feststellen, das ist aber normal bei einem Unterschied von fast 50 Jahren.
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