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Fliesenreparatur - wer zahlt den Schaden?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.08.2010, 18:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2010
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Fliesenreparatur - wer zahlt den Schaden?

Hallo,
ich habe folgende Frage: Mein Vermieter möchte von mir 2 Fliesen bezahlt bekommen die eine kleine Absplitterung haben. Ich würde gerne wissen ob dies nach 2,75 Jahren in denen ich dort wohnte zulässig ist oder ob das zur normalen Abnutzung zählt?
Über eine Antwort bedanke ich mich schon einmal im Voraus.



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  #2  
Alt 14.08.2010, 19:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fliesenreparatur - wer zahlt den Schaden?

Wodurch sind denn die Abplatzungen (Schäden) entstanden? Bestimmt nicht durch zu heftiges Putzen. Also muss der Verursacher den Schaden ersetzen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.08.2010, 11:53
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Fliesenreparatur - wer zahlt den Schaden?

rolladen oder fliese macht keinen unterschied, daher ein zitat:

Zitat:
Zitat von Orion Beitrag anzeigen
der punkt ist, ob der rollladen durch ihre handhabe beschädigt worden ist, oder nicht.

handelt es sich um eine einfache verschleißerscheinung (z.b. rollladengurt nach jahren der benutzung durchgewetzt und dann gerissen), ist dies üblicherweise ein fall für die kleinreparaturklausel. in ihrem fall übersteigen die 230,62 € aber die grenzen der kleinereparaturklausel und dürfen ihnen nicht belastet werden.

etwas anderes ist es, wenn sie (oder ihre frau, kinder, ihre besucher, etc.) den rollladen beschädigt haben. das muss nicht mutwillig passiert sein.
beispielsweise hat etwas gehakt und sie haben etwas kräftiger gezogen, um über den widerstand zu kommen. das reicht schon.
ob es unfall, ungeschicklichkeit, zufall oder mutwillig war, spielt da keine rolle.

in diesem fall geht die beschädigung zu ihren lasten, weil sie sie verursacht haben (wie auch immer).
in fällen von beschädigung gilt das verursacherprinzip, so dass die kosten der reparatur zu lasten des verursachers gehen.
abplatzungen/splitterungen entstehen in der regel immer durch zutun des mieters und sind von daher auch von ihm zu tragen.

abnutzungserscheinungen wären z.b. fliesen, die nach jahrzehnten des schrubbens langsam matt werden.
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