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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Instandhaltungskosten bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung
Ich habe eine Wohnung unrenoviert übernommen, da ich nur für ca. 6 Monate dort wohnen werde. Der Vormieter hätte laut Vermieter bei Übergabe kleinere Farbarbeiten vornehmen sollen, im mündlichen Gespräch bei Übernahme war jedoch nicht klar, ob dies noch zulässig ist. Wir haben uns daher bei der Übergabe zunächst darauf geeinigt, dass mein Vormieter und ich jeweils einen Anteil der Kaution für Reparaturarbeiten zur Verfügung stellen, sobald ich wieder ausziehe. Da für mich auch keine Zeit gewesen wäre wegen evtl. versäumter Ausbesserungen später einzuziehen.
Nun habe ich gelesen, dass ich bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung eigentlich gar nicht für entsprechende Reparaturen aufkommen muss. Ist dies unter den o.g. Umständen auch noch der Fall? Zudem will der Vermieter die Kaution erst gut ein halbes Jahr später auszahlen, ist dies zulässig? Was gilt hinsichtlich der Schönheitsreparaturen für meinen Vormieter, wäre er überhaupt dazu verpflichtet gewesen? Der Vertrag enthält folgende Bestimmungen: 1) Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdende Schönheitsreparaturen fachgerecht auf seine Kosten ausführen zu lassen. Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters bei der Ausführung vonr Schönheitsrep. von der bisherigen Ausführungsart nicht abweichen. - Nach meinem Kenntnisstand aufgrund des letzten Satzes hinfällig. 2) Zu den Schönheitsreparaturen ghören das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken sowie die Pflege der Fußböden. 3) Der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses Decken und Wände fachgerecht weiß zu tünchen, der Teppichboden muss fachgerecht gereinigt werden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die Kosten für die nachträgliche Ausführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter zu erstatten. Ist in 3) eine unzulässige Farbvorgabe enthalten und was ist mit der Teppichreinigung? Ich würde mich sehr über eine einigermaßen sachverständige Antwort freuen, da die Interpretation der Feinheiten hier doch nicht so einfach aus den einzelnen Urteilen bzw. ihrer Zusammenfassungen im Netz herauszulesen ist. |
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AW: Instandhaltungskosten bei Übernahme einer unrenovierten Wohnung
Hallo,
im Mietrecht gilt: Gemietet wie besichtigt! Sie haben demnach keinen Anspruch auf Kostenübernahme von Seiten des Vermieters, es sei denn, Sie haben dies bei Vertragsschluss beweisbar vereinbart! Die Kaution kann durchaus bis zu 6 Monate zurückgehalten werden, sollte der Vermieter noch Ansprüche geltend machen können. Lesen Sie zur Mietkaution Rückzahlung bitte hier: Mietkaution Rückzahlung - neues Mietrecht einfach erklärt Hier einmal ein paar hilfreiche Artikel aus unserem Mietrecht Ratgeber mit ein paar kurzen Infos dazu: Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen: Bis zu einer gewissen Höhe (meist 75 €) sind diese vom Mieter zu übernehmen: Reparaturen - Kleinreparatur und Instandhaltung - neues Mietrecht einfach erklärt Wann sind Schönheitsreparaturen vom Mieter auszuführen: Desweiteren können Sie hier nachlesen, wie die Schönheitsreparaturen definiert sind und vor allem wann sie auszuführen sind. Hier hat scih nämlich ein wenig was getan (Hinfälligkeit starrer Fristen, etc) und diese Reparaturmaßnahmen sind nur noch bei Notwendigkeit zu erledigen: Schönheitsreparaturen - Mietrecht - Ratgeber Recht Weißen von Decken, Wänden und Teppichreinigung: Für Decken und Wände gelten meine obigen Ausführungen. Sollten Sie dem letzten Link gefolgt sein, haben sie sicher auch gelesen, dass der Teppichboden durchaus gereinigt werden muss. Ich hoffe meine Tipps und Links haben weitergeholfen und wünsche viel eRfolg, Mietrecht Einfach
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Stichworte |
instandhaltung, instandhaltungskosten, kaution, kleinreparaturen, reparatur, schönheitsreparaturen, vormieter, übergabe |
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