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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Kautionsabrechnung - Abzug für Modernisierung?
Guten Tag,
es geht um eine vom Vermieter veranlasste Reparatur- bzw. Modernisierungsmaßnahme. Erhielt nach Auszug meine Kautionsabrechnung. Nach Durchsicht stellte ich fest, dass von der Kaution ein Posten: "Anteil Holzwerk (30.5. Mon. a 77.00 (Türrahmen und Türen innen)"! in Höhe von EUR 195,50 abgezogen wurde. In meiner Wohnung fand keine Massnahme statt, also kann ich davon ausgehen, dass dies umgelegte Kosten sind. Meine Frage ans Forum wäre a) darf eine solche Massnahme überhaupt mir als Mieter belastet werden und b) von der Kaution abgezogen werden. Vielleicht kann mir das Forum für das weitere Vorgehen Klarheit verschaffen. Danke und Gruss |
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#2
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AW: Kautionsabrechnung - Abzug für Modernisierung?
Hallo bedee,
generell dürfen Modernisierungsmaßnahmen in Form einer Mieterhöhung i.H.v. 11 Prozentpunkte auf den Mieter umgelegt werden. Hierzu empfehle ich noch einmal den Artikel: Die Mieterhöhung nach der Modernisierung Voraussetzung ist natürlich eine Einsparung durch die Modernisierung, was die Versorgungskosten angeht. Solte in deiner Wohnung keine Modernisierung stattgefunden haben, dann ist es natürlich auch nicht in Ordnung, dass Kosten auf dich abgewälzt werden, es sei denn es handelt sich hierbei um Kosten, die für die Allgemeinheit angefallen sind (z.B. wenn die Eingangstür zum Treppenhaus ausgetauscht wurde). Ich hoffe ich konnte helfen und stehe natürlich gerne für weitere Fragen zur Verfügung, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Kautionsabrechnung - Modernisierung
Erstmal vielen Dank für die prompte Antwort.
Allerdings kann ich die genannten Kriterien nicht nachvollziehen, da mir die Wohnungsverwaltung einfach den Posten von der Mietkaution abgezogen hat. Ich bin ja mittlerweile ausgezogen gewesen und hatte von dieser Massnahme keine Kenntnis. Ich kann auch nicht beurteilen, was modernisiert/ repariert wurde und ob es zum Wohle sämtlicher Mieter war. Konkret in meiner Parzelle wurde nichts verbessert und mehr Erläuterung wie zitiert gab es nicht. Mein Anliegen ist eher wie ich darauf reagieren soll? Kann ich die Verwaltung anschreiben und auf Rückzahlung bestehen, oder soll ich mir die Arbeiten im Detail bestätigen lassen? Habe den Eindruck quasi überfahren worden zu sein und mit Hintergrund meines Auszuges noch Kosten reingedrückt bekommen zu haben. Stimmen Sie mir zu? Nochmal Gruss und besten Dank Bedee |
#4
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AW: Kautionsabrechnung - Modernisierung
Hallo bedee,
ich würde mich auf jeden Fall schriftlich an den Vermieter wenden und die Aufschlüsselung der Differenz zur erstatteten Kaution verlangen. (nebst Belegen) Denn gerade Modernisierungsmaßnahmen, sollte es sich um eine gehandelt haben, unterliegen strengen Vorschriften bei der Ausführung. Hierzu verweise ich nochmal auf unseren Artikel zur Modernisierung: Modernisierung Und eine weitere Frage: Existiert ein einwandfreies Übergabeprotokoll, bzw. wurde die Wohnung bei Übergabe einwandfrei abgenommen? Auch in diesem Falle ist es nicht mehr möglich die Kaution, z.B. bei vorher unentdeckten Schäden, zu kürzen. Gerne stehe ich für weitere Fragen bereit und hoffe erneut ein wenig behilflich gewesen zu sein. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Kautionsabrechnung - Modernisierung
Nochmal grossen Dank für die informative Antwort. Werde Euch berichten wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt, wenns recht ist.
MfG Bedee |
#6
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AW: Kautionsabrechnung - Modernisierung
Das ist uns selbstverständlich recht und sicher auch anderen, die in Zukunft vielleicht vor einem ähnlichen Problem stehen.
Viel Erfolg wünscht, Mietrecht Einfach
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