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Klausel Schönheitsreparaturen

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.07.2009, 19:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 1
Standard Klausel Schönheitsreparaturen

Hallo,

haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt und der Vermieter verlangt das Streichen der kompletten Wohnung wie im Mietvertrag vereinbart. Da dies ja immer ein strttiges Thema ist, poste ich mal den genauen Wortlaut, aber ich befürchte mein Vermieter hat es gut formuliert. Ich warte auf eure Meinungen:


Vertragsdatum: 10.04.2006
------------------------
§10 Schönheitsreperaturen, Beendigung der Mietzeit
Der Mieter verpflichtet sich, die Schöneheitsreperaturen in den Mieträumen - hierzu gehört auch der Keller - während der Dauer des Mietvertargs auf seine Kosten durchzuführen.

1. Schönheitsreperaturen sind fachgerecht auszuführen. Sie umfassen das Streichen der Wände und Decken, das Reinigen der von Parkett- und Teppichböden. Die Farbanstriche der Decken und Wände sind fachgerecht mit weißer Farbe der AMrke Biosol der Firma Keim durchzuführen, einschließlich Beseitigung kleiner Putz- und Holzschäden. Die Türen sind mit Dekor Naturholz ausgestattet. Ein Anstrich ist nicht erlaubt.

2. Mieter hat die Räume 1 Jahr nach Erstbezug übernommen. Er wird sie bei Auszug fachgerecht wie von einem Malerbetrieb mit den Farben Altweiß der Firma Keim (an den Decken und Wänden Biosil) streichen lassen. Vermieter weist darauf hin, daß die Wände und Decken auch während der Mietzeit nicht mit einer anderen Farbe gestrichen werden dürfen. Tapeten dürfen nicht angebracht werden. Auch ein Nachmieter möchte die Wohnung in gleich hoher Farbqualität bewohnen. bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung trägt der Mieter alle Kosten, die zur Entfernung einer anderen Farbe und einem Neuanstrich mit Biosil anfallen. Dieser Zusatz wurde ausführlich erörtert und diskutiert.
--------------------------------------

Der letzte Satz macht mich etwas stutzig. groß diskutiert bzw. erörtert wurde nichts. Uns wurde der fertig formulierte Vertrag zum Durchlesen und Unterschreiben vorgelegt. Auf diesen Punkt wurde extra hingewiesen, aber das wir den Text verändern könnten, war mir/uns nicht klar.


Wie seht Ihr das?

Vielen Dank für eure Antworten



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  #2  
Alt 06.07.2009, 19:04
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Klausel Schönheitsreparaturen

Hallo gigabrain,

da der Mietvertrag ja unterschrieben ist, haben seine Regelungen auch wie abgefasst Bestand. Somit sehe ich leider keinen Ausweg aus den geregelten Formulierungen zu den Schönheitsreparaturen.

Eine Frage ist natürlich, ob der Neuanstrich angemessen ist. Das bedeutet, wie lange die Wohnung von Euch bewohnt wurde und dies mit dem Rahmen der Verhältnismäßigkeit übereinstimmt. Ansonsten sehe ich leider nur die Tatsache, dass die Räume des Objekts wieder in den ursprünglichen Zustand und laut den Regeleungen des Mietvertrag zurückzuversetzen sind.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

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