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Kosten für Notheizung auf Mieter umlegbar?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 22.10.2020, 09:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2020
Beiträge: 5
Frage Kosten für Notheizung auf Mieter umlegbar?

Hallo zusammen
Seit einer Woche ist in dem Mehrfamilienhaus in dem auch ich wohne die Heizungsanlage kaputt und es läuft seitdem eine ziemlich kostenintensive Notheizung, wie lange noch kann ich nicht sagen. Kann der Vermieter die Stromkosten und Miete der Notzeizung auf uns Mieter übertragen? Und müssen wir Mieter eine neue Heizungsanlage anteilig mitbezahlen?
Wäre toll, wenn jemand die Fragen beantworten kann
LG
Tinchen1



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  #2  
Alt 22.10.2020, 12:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Notheizung

Die Kosten der "Notheizung" ist allein Angelegenheit des Vermieters und mit der neuen Heizung oder einer Reparatur haben wiederum die Mieter nichts zu tun.
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  #3  
Alt 22.10.2020, 15:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2020
Beiträge: 5
Standard AW: Notheizung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Die Kosten der "Notheizung" ist allein Angelegenheit des Vermieters und mit der neuen Heizung oder einer Reparatur haben wiederum die Mieter nichts zu tun.
Vielen Dank für deine Antwort, das sind ja super Neuigkeiten Gibt es da ein Mietgesetz, welches ich ihm unter die Nase halten kann, wenn er mich fragt wo ich das gelesen habe?
LG
Tinchen1
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  #4  
Alt 22.10.2020, 16:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Notheizung

Sagen Sie ihm, dass alle Mieter einen Grund hätten, die Miete zu mindern, es aber nicht tun. Dann muss er auch die Notheizung und den Stromverbrauch übernehmen. Und diese Beträge wird er sicherlich einer seinen Versicherungen in Rechnung stellen.
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  #5  
Alt 22.10.2020, 17:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.10.2020
Beiträge: 5
Standard AW: Notheizung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sagen Sie ihm, dass alle Mieter einen Grund hätten, die Miete zu mindern, es aber nicht tun. Dann muss er auch die Notheizung und den Stromverbrauch übernehmen. Und diese Beträge wird er sicherlich einer seinen Versicherungen in Rechnung stellen.
Das stimmt. Vielen Dank für die Antwort
LG
Tinchen1
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  #6  
Alt 07.03.2021, 09:45
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Notheizung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sagen Sie ihm, dass alle Mieter einen Grund hätten, die Miete zu mindern, es aber nicht tun.....
Warum haben Mieter ein Recht, die Miete zu mindern, wenn der Vermieter doch sicherstellt, dass durch eine Notheizung die vereinbarten Leistungen erfüllt werden?
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Antwort

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Stichworte
heizkosten, nebenkosten, notheizung, umlagefähig


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