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Kostenübernahme der reperatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.10.2010, 13:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 3
Standard Kostenübernahme der reperatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines problem welches ich persöhnlich als nicht ganz fair empfinde. Ich würd gerne eure Meinung dazu hören um zu wissen ob man sowas akzeptieren muss oder nich.

Ich wohne seit nun etwa 2 Jahren in meiner 3 Raum Wohnung mit Balkon. Kurz nach dem Einzug ist mir das erste mal aufgefallen das bei sehr starkem Sturm die Balkontür nicht richtig schließt. Da es recht selten so stürmisch ist und an den dichtungen sonst kein Luftzug spürbar war habe ich mich nicht weiter darum gekümmert. Vor etwa 2 Monaten hatte ich es dann bei dem Vermieter nebenbei erwähnt. Abgesprochen wurde dann das ich mich nocheinmal telefonisch bei dem Hausmeister melden sollte. Etwa 2 Wochen später stand dann ein Handwerker vor meiner Tür. Dieser machte sich dann an die 5min - Justierung der Tür.
Nun hab ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen in dem er mir die Rechnung vom Handwerker schickt und mich um 63€ Euro bittet.

Es ist richtig das es im Vertrag eine <75€ Klausel gibt.

Aber es kann doch nicht korrekt sein. Muss er mich nicht Informieren? Kann ich mir nicht den Handwerker selber aussuchen wenn ich schon Zahlen muss? Ich habe Bekannte die diesem Beruf nachgehen..die hätten nur nen Kaffee verlangt. Ist denn keine absprache zwischen Mieter und Vermieter vor Auftragserteilung nötig? Ist nicht der Vermieter auch dazu angehalten möglichst kosten zu vermeiden?

also ich empfinde es als wirklich ungerecht das ich jetzt nen Handwerker zahlen soll bloß weil unser Hausmeister scheinbar nicht in der Lage ist an 3 schrauben zu drehen. Denn mehr arbeit war das wirklich nicht!

naja ich ahne ja schon das ich da bestimmt pech haben werde da es ja im Mietvertrag steht. Aber eure Meinung dazu Interessiert mich dennoch!

Vielen Dank im Vorraus



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  #2  
Alt 04.10.2010, 16:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kostenübernahme der reperatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Zitat:
Zitat von Tom_usw Beitrag anzeigen
also ich empfinde es als wirklich ungerecht das ich jetzt nen Handwerker zahlen soll bloß weil unser Hausmeister scheinbar nicht in der Lage ist an 3 schrauben zu drehen. Denn mehr arbeit war das wirklich nicht!

Und warum haben Sie nicht an den 3 Schrauben gedreht, wenn es nicht mehr Arbeit war?

naja ich ahne ja schon das ich da bestimmt pech haben werde da es ja im Mietvertrag steht. Aber eure Meinung dazu Interessiert mich dennoch!

Vielen Dank im Vorraus
Und den Ablauf haben Sie richtig erkannt. Sie melden dem Vermieter einen Mangel/Schaden und der beauftragt einen Handwerker, nicht den Hausmeister, denn der ist dafür nicht zuständig.
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  #3  
Alt 05.10.2010, 10:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Kostenübernahme der reperatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Danke für die Antwort.

Zitat:
Und warum haben Sie nicht an den 3 Schrauben gedreht, wenn es nicht mehr Arbeit war?
Ja, die Balkontür hätte ich auch selber Justieren können. Wäre evtl nur nicht "Qualifiziert" genug gewesen.

Also sind sie der Ansicht das der Ablauf korrekt war und ein Informationsfluss zwischen Mieter und Vermieter nicht nötig ist? Was wäre denn wenn ich mir in der zwischenzeit bereits einen Handwerke hätte kommen lassen..? Wer hätte die Anfahrt des anderen Handwerkers bezahlt?

Ich war immer der Meinung das es ein geben und nehmen zwischen Vermieter und Mieter ist. Beide sollten versuchen Kosten zu vermeiden. Ein vorheriger Anruf hätte hier kosten sparen können. Ich habe bestimmt schon bei der Renovierung weit über 100€ in Lichtschalter, Kabelkanäle und Stuckleisten Investiert. In der gesamten Wohnung hab ich auch noch Laminat verlegen lassen was den wert extrem gesteigert hat. Da hab ich auch nicht rumgeheuelt...

Es geht mir Irgendwo auch ums Prinzip. Da gibs in 2 Jahren mal eine sache die ich "Melde" und dann kommen gleich kosten auf mich zu.

Im grunde ist es ja Meine Schuld wenn ich nicht so viel selber reparieren würde und die Fehler Sammeln würde ..wäre die Handwerke Rechnung höher und die muss der Vermieter zahlen.

So werde ich zukünftig auch dafür sorgen müssen dass es nur noch große Aufträge gibt und die Kosten 75 € übersteigen.

ich wollt ne Meinung ..die hab ich jetzt.

Danke nochmal
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  #4  
Alt 05.10.2010, 15:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kostenübernahme der reparatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Zitat:
Zitat von Tom_usw Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.



Ja, die Balkontür hätte ich auch selber Justieren können. Wäre evtl nur nicht "Qualifiziert" genug gewesen.

Wieso das? Für das Anziehen von Schrauben genügt es doch, wenn Sie wissen, an welcher Seite der Schraubenzieher gehalten werden muss.

Also sind sie der Ansicht das der Ablauf korrekt war und ein Informationsfluss zwischen Mieter und Vermieter nicht nötig ist?

Aber sicher. Sie haben einen Mangel gemeldet und der Vermieter hat reagiert und einen Handwerker beauftragt. Nur so ist das Procedere korrekt.

Was wäre denn wenn ich mir in der zwischenzeit bereits einen Handwerke hätte kommen lassen..? Wer hätte die Anfahrt des anderen Handwerkers bezahlt?

Sie haben als Mieter nicht das Recht, Handwerker zu bestellen, die an der Mietsache etwas reparieren sollen.

Ich war immer der Meinung das es ein geben und nehmen zwischen Vermieter und Mieter ist. Beide sollten versuchen Kosten zu vermeiden. Ein vorheriger Anruf hätte hier kosten sparen können. Ich habe bestimmt schon bei der Renovierung weit über 100€ in Lichtschalter, Kabelkanäle und Stuckleisten Investiert. In der gesamten Wohnung hab ich auch noch Laminat verlegen lassen was den wert extrem gesteigert hat. Da hab ich auch nicht rumgeheuelt...

Das sind doch aber Dinge, die in erster Linie Ihre Wohnqualität erhöhen, richtig? Hoffentlich haben Sie sich bei der Verlegung des Laminats schriftlich beim VM abgesichert für den Fall, dass Türen gekürzt werden mussten.

Es geht mir Irgendwo auch ums Prinzip. Da gibs in 2 Jahren mal eine sache die ich "Melde" und dann kommen gleich kosten auf mich zu.

Im grunde ist es ja Meine Schuld wenn ich nicht so viel selber reparieren würde und die Fehler Sammeln würde ..wäre die Handwerke Rechnung höher und die muss der Vermieter zahlen.

Das ist ein Trugschluss. Die Kleinreparaturklausel gilt pro Schaden zu 75,00 Euro und endet erst, wenn die vereinbarte Gesamtsumme pro Jahr erreicht ist.

So werde ich zukünftig auch dafür sorgen müssen dass es nur noch große Aufträge gibt und die Kosten 75 € übersteigen.

ich wollt ne Meinung ..die hab ich jetzt.

Danke nochmal
Alles zum Thema Kleinreparaturklausel finden Sie hinter diesem Link:

http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1
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  #5  
Alt 06.10.2010, 11:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Kostenübernahme der reperatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Gut das Procedere ist also Korrekt. Auch ohne Absprache..? Denn zu dieser Tatsache haben sie noch nicht stellung genommen. Ich habe keinen Auftrag erteilt und den Schaden nicht gemeldet sondern erwähnt das die Tür Pfeift.. Kann doch nix für die fehlinterpretation... Wollte nie nen Handwerker!

Laminat ist genehmigt. Sicherlich verbessert das die Wohnsituation aber doch auch den Wert der Wohnung. genauso wie Kabelkanäle und Lichtschalter. Das sind sachen die Bleiben nach dem Auszug in der Wohnung.

Also ich bin noch nicht überzeugt und empfinde es immer noch als nicht korrekt. Eine Absprache steht vlt nicht im Gesetzestext gehört aber zum guten Ton. Jedenfalls ist der Vermieter bei mir unten durch.

Bei mir kommen nur noch Handwerker rein bei denen ich mir zu 100% sicher bin das die kosten 75 € übersteigen!


Aber trotzallem nochmal vielen Dank für die Antwort.
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  #6  
Alt 09.11.2010, 14:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Kostenübernahme der reperatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Ich bin jetzt vor kurzem in eine Wohnung in Bonn gezogen und da habe ich in meinem neuen mietvertrag auch gelesen, dass ich eine Kleinreperaturklausel habe. Sowas hatte ich bei meinem alten Mietvertrag auch nicht und ich habe mich schon gewundert. Finde es jetzt aber nicht so schlimm, da es ja keine allzu große Summe ist. Ich hoffe nur das solche Reparaturen nicht öfter vorkommen, aber ich denke im Normalfall kommt sowas eh nicht vor.
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