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Kühlschrank defekt! Wer muss zahlen???

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 01.02.2013, 19:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2013
Beiträge: 3
Standard Kühlschrank defekt! Wer muss zahlen???

Hallo Ihr lieben,

muss mir der Vermieter einen neuen Kühlschrank kaufen wenn dieser defekt ist? Im Mietvertrag steht: Mit vermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände Einbauküche mit E-Herd, DAH, Kühlschrank, Spüle.

Haben wir Anspruch auf einen neuen????

Lg



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  #2  
Alt 02.02.2013, 03:37
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kühlschrank defekt! Wer muss zahlen???

Zitat:
Zitat von Kastens Beitrag anzeigen
Hallo Ihr lieben,

muss mir der Vermieter einen neuen Kühlschrank kaufen wenn dieser defekt ist? Im Mietvertrag steht: Mit vermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände Einbauküche mit E-Herd, DAH, Külhschrank, Spüle.

Haben wir Anspruch auf einen neuen????

Lg
Nicht unbedingt auf einen neuen Kühlschrank, aber auf einen funktionierenden.
Der Vermieter ist nach § 535 BGB (bitte lesen) zur Instandhaltung verpflichtet.

Man könnte sogar die Miete mindern und zusätzlich eine Selbstvornahme durchführen.
Die rechtlichen Grundlagen sind die §§ 536 und 536a BGB (bitte lesen). Dies nur um dem Vermieter möglicherweise ein wenig auf die Sprünge zu helfen.

Hier können Sie den Gesetzestext nachlesen: Mietrechtsgesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
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  #3  
Alt 02.02.2013, 16:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Kühlschrank defekt! Wer muss zahlen???

Hallo Sange,

also wir wohnen nun seit über 2 Jahren in der Wohnung. Der Külhschrank ist seit einem halben Jahr kaputt und wird nun noch über eine Zeitschaltuhr bedient. Wir haben bereits Hundert Euro investiert, aber er funktioniert immer noch nicht richtig. Nun sollen wir laut unserm Vermieter noch einen Elektriker kommen lassen, praktisch so lange bis wir entweder die 8% der Jahresbruttokaltmiete erreicht haben oder der Kühlschrank wieder richtig funktioniert.
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  #4  
Alt 02.02.2013, 16:48
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kühlschrank defekt! Wer muss zahlen???

Wenn der Vermieter auf eine im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturklausel anspielt, dann liegt er total falsch. Denn nur für kleine Schäden, die dem häufigen direkten Zugriff des Mieters unterliegen, wäre diese Klausel anzuwenden.

Wichtig wäre nun noch zu wissen, wie hoch die einzelnen Reparaturkosten in dieser Klausel angegeben sind. Fehlt dieser Hinweis, dann ist diese Klausel sowieso ungültig.

Alles andere wurde schon beschrieben.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.02.2013, 17:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Kühlschrank defekt! Wer muss zahlen???

Also es stehen 120,- Euro da....
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Stichworte
kleinreparatur, küche, kühlschrank, reparatur


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