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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Hallo Ihr lieben,
muss mir der Vermieter einen neuen Kühlschrank kaufen wenn dieser defekt ist? Im Mietvertrag steht: Mit vermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände Einbauküche mit E-Herd, DAH, Kühlschrank, Spüle. Haben wir Anspruch auf einen neuen???? Lg |
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#2
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Der Vermieter ist nach § 535 BGB (bitte lesen) zur Instandhaltung verpflichtet. Man könnte sogar die Miete mindern und zusätzlich eine Selbstvornahme durchführen. Die rechtlichen Grundlagen sind die §§ 536 und 536a BGB (bitte lesen). Dies nur um dem Vermieter möglicherweise ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Hier können Sie den Gesetzestext nachlesen: Mietrechtsgesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) |
#3
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Hallo Sange,
also wir wohnen nun seit über 2 Jahren in der Wohnung. Der Külhschrank ist seit einem halben Jahr kaputt und wird nun noch über eine Zeitschaltuhr bedient. Wir haben bereits Hundert Euro investiert, aber er funktioniert immer noch nicht richtig. Nun sollen wir laut unserm Vermieter noch einen Elektriker kommen lassen, praktisch so lange bis wir entweder die 8% der Jahresbruttokaltmiete erreicht haben oder der Kühlschrank wieder richtig funktioniert. |
#4
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Wenn der Vermieter auf eine im Mietvertrag vereinbarte Kleinreparaturklausel anspielt, dann liegt er total falsch. Denn nur für kleine Schäden, die dem häufigen direkten Zugriff des Mieters unterliegen, wäre diese Klausel anzuwenden.
Wichtig wäre nun noch zu wissen, wie hoch die einzelnen Reparaturkosten in dieser Klausel angegeben sind. Fehlt dieser Hinweis, dann ist diese Klausel sowieso ungültig. Alles andere wurde schon beschrieben. |
#5
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Also es stehen 120,- Euro da....
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Stichworte |
kleinreparatur, küche, kühlschrank, reparatur |
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