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Leitung zur Spüle - wer trägt die Kosten?
Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Wohnung vermietet. Jetzt war sehr überrascht, daß ich auf einmal eine Rechnung von € 170,-- erhielt für Leitungen in der Küche. Auf meine Nachfrage handelte es sich um Leitungen, die vom Wasseranschluß zur Spüle verlegt wurden; immerhin stolze 4 m (!). Nun muß ich gestehen, daß ich doch sehr überrascht bin, wieso ich für diese Kosten aufkommen soll, da es doch nicht meine Küche ist. Ohne Rücksprache mit mir hat meine Mieterin einfach diese Leitungen austauschen lassen für ihre eigenen Küche. Wer trägt denn in diesem Fall die Kosten? 1000 Dank für die Hilfe. |
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#2
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Hallo Heike,
also als Vermieter oder auch Vermieterin hat man es immer schwer im Recht. Man gibt sein Eigentum raus und muss hoffen, dass es pfleglich behandelt wird. Zu dem Sachverhalt: Ich nehme mal an, dass in der Wohnung vorher keine Küche installiert war. Wenn ich mich irre korrigiere mich bitte. Natürlich ist es die Pflicht des Vermieters die Wohnung in einem gebrauchsfähigem und vertragsgemäßen Zustand zu halten. Sollte der Mieter nun auf eigene Faust eine Küche installieren, bin ich der Meinung, dass er auch für die zusätzlichen Kosten, die der Einbau mit sich bringt, aufkommen muss. Darüberhinaus hat ein Mieter die Pflicht Mängel, Instandsetzungen oder defekte Gegenstände dem Vermieter zu melden, damit dieser für Abhilfe sorgt. Auch dies ist nicht passiert. Sollte ein Mieter auf eigene Faust agieren, so kann es passieren, dass er auch die Kosten zu tragen hat. Auf der anderen Seite ist es natürlich eine Frage des Mietverhältnisses. Will man den Frieden wahren und deckt die Miete diese Rechnung mehr als ab? Dann übernimmt man Sie als Vermieter. Aber nicht ohne den Mieter darauf hinzuweisen, dass er verpflichtet ist, den Vermieter zu informieren, damit dieser eine Installationsfirma beauftragt. Fazit: Ich bin der Meinung, wenn der Mieter alles auf eigene Faust engagiert hat, um seine eigene Küche zu installieren, dann ist er auch für die Kosten verantwortlich die daraus resultieren. Jedoch sollte man sich bei einem Streitwert von 170,- Euro vielleicht auch überlegen einmal in den sauren Apfel zu beissen und den Mieter darauf hinweisen, dass es mit so einem Verhalten in Zukunft nicht geht! Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und wenn noch Fragen bestehen, können diese natürlich gerne gestellt werden. Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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#3
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Diese Antwort von heike-juli erreichte uns noch über das Kontaktformular:
Bitte benutzen Sie direkt die Forenfunktion, um Antworten zu verfassen: -------------------------- .. vielen Dank. So habe ich es auch gesehen. Sehr nett an der ganzen Situation ist auch, daß ich die Miete seit 8 Jahren (!) nicht mehr erhöht habe. Ende 2008 einen neuen Boden verlegen ließ, damit auch alles in einem guten Zustand bleibt und jetzt das. Ich bin sprachlos. Nochmals vielen Dank und schönen Donnerstag noch. Mit freundlichen Grüßen!
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#4
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Zur Gebrauchsfähigkeit einer Küche gehört die Bereitstellung von Anlagen zur Wasserversorgung und -entsorgung durch den Vermieter. Wenn die dazu erforderlichen Anschlüsse an den Wänden vorhanden sind, ist er seiner Pflicht nachgekommen.
Die Leitungsführung von diesen Anschüssen aus zu den Einrichtungen des Nutzers ist ausschließlich seine Sache. Diese sind und bleiben Eigentum des Käufers. Eine Ihnen einfach übergebene Rechnung akzeptieren Sie nicht; ich finde das ganz schön dreist. |
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