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Mängel nach Wohnungsübergabe

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 03.06.2013, 13:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 2
Frage Mängel nach Wohnungsübergabe

Wir haben unsere Wohnung gekündigt und ordnungsgemäss renoviert etc.
Leider wurde bei unserem Einzug kein Übergabeprotokoll gefertigt, so dass uns der Vermieter sämtliche Vorschäden anlastet.
Haben wir da jetzt überhaupt eine Chance gegen anzugehen?



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  #2  
Alt 03.06.2013, 14:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: mängel nach wohnungsübergabe

Zitat:
Haben wir da jetzt überhaupt eine Chance gegen anzugehen?
Und Zeugen für den Zustand bei Einzug gibt es auch nicht? Dann haben Sie während der ganzen Mietzeit mit den Schäden des Vormieters in der Wohnung gelebt ohne was zu sagen?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.06.2013, 14:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2013
Beiträge: 2
Standard AW: mängel nach wohnungsübergabe

Wir haben jede Menge Zeugen. Und es sind nur Kleinigkeiten. Viele Kleinigkeiten.
Einiges haben wir gleich selbst repariert, weil es sein musste.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.06.2013, 18:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: mängel nach wohnungsübergabe

Wenn diese Mängel Schönheitsreparaturen bedeuten, dann kommt es nur darauf an, was dazu im Mietvertrag vereinbart ist. Ansonsten mietet man eine Wohnung immer in dem Zustand (auch mit Mängeln) an, wie bei Vertragsunterschrift. Sollten Sie da die Mängel nicht angegeben haben, könnte es für Sie eng werden.

D.h., ohne zu wissen, was der Vermieter bemängelt ist das Ganze ein Ratespiel.
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Antwort

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Stichworte
einzug, mängel, schönheitsreparaturen, wohnungsübergabe, übergabeprotokoll


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