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Mängelbeseitigung nach Wohnungsübernahme
Hallo zusammen,
wir haben bisher in einer Stadt mit Wohnraumüberschuss bei der größten Wohnungsbaugenossenschaft gemietet und daher nie Probleme gehabt. Jetzt sind wir nach Berlin gezogen, haben eine neue Wohnung. Bei der Besichtigung mit der Maklerin waren in einem Zimmer 2 Dachflächenfenster defekt, außerdem an beiden Fenstern das Hitzeschutzrollo aussen und an einem Fenster die Verdunkelung innen. Die Maklerin sagte, es wird noch repariert. Bei der Übergabe durch die Verwaltung haben wir natürlich die Mängel angegeben. Im Übergabeprotokoll steht " An beiden schrägen Dachfenstern ist die Außenjalousie defekt, rechtes Fenster kaputt. Innenjalousie am rechten Fenster geht nicht." Kurz nach der Übergabe kam eine Firma und hat den Schaden begutachtet und dann mit der HV abgestimmt. Jetzt war die Firma wieder da, die Fensterflügel wurden ausgebaut und repariert. Rahmen und Flügel geschliffen und gestrichen. Die Außenjalousie (Hitzeschutz) wurde entfernt und nicht wieder angebaut. Die Innenjalousie ebenfalls, sogar die eine funktionstüchtige. Nach Aussage des Unternehmens dürfen Sie laut Auftrag es nicht wieder einbauen, da es vom Vormieter selbstständig nachgerüstet wurde. Ist es der HV gestattet so zu reagieren? Wenn ein Duschschlauch defekt ist, lässt man ihn doch auch nicht einfach weg, oder? Ich möchte zeitnah zu einem persönlichen Gespräch zur HV und noch einige andere Sachen ansprechen. Weiss jemand, welchen Anspruch ich habe? Es geht um einen Materialaufwand von knapp 300 Euro für 2x Hitzeschutz und 2x Verdunkelung neu. Vielen Dank Bredi |
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Kündigung des Mieters, Recht auf Wohnungsübernahme vom Eigentümer? | biene | Mietvertrag | 3 | 10.03.2010 11:50 |