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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Mangelhafte Renovierung
Guten Morgen,
ich habe auch ein Anliegen. Ich bin aus einer Wohnung ausgezogen, in der ich in der Küche, anstelle eines Fliesenspiegels, einen Anstrich mit abwaschbarer Farbe vorgenommen habe. Der Nachmieter hat sich die Wohnung angesehen und ich habe ihn, meines Erachtens, auf diesen Anstrich aufmerksam gemacht und gefragt, ob ich das lassen kann. Ich glaube, er hat sich damit einverstanden erklärt, einen Zeugen hätte ich auch. Bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter, der sie sich genau angesehen hat, gab es keine Mängel und das wurde auch im Übergabeprotokoll so festgehalten. Nun schreibt der Nachmieter den Vermieter nach über einem Monat an, dass der Anstrich in der Küche nicht passt. Und der Vermieter schrieb mich an, das zu beheben. Meine Frage ist nun, ob ich dazu verpflichtet bin, noch einmal drüber zu streichen (was ich auch gemacht habe, damit es sauber ist, aber man sieht es halt ein bisschen durch) oder jemanden beauftragen muss, oder er jemanden beauftragen könnte und mir in Rechnung stellen. Vielen Dank für die Hilfe. Herzliche Grüße Mia |
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#2
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AW: Mangelhafte Renovierung
Wenn im Übergabeprotokoll Mängelfreiheit bestätigt wurde, ist für den Vermieter der Zug abgefahren. Nur verdeckte Mängel können noch innerhalb von 6 Monaten ab Ende des Mietverhältnisses zur Behebung gemeldet werden.
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#3
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AW: Mangelhafte Renovierung
Hallo Regenmacher,
vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Das hört sich ja schon einmal sehr positiv an. Kann man das irgendwo nachlesen, gibt es dazu einen Gesetzestext oder ein Urteil? Viele Grüße Mia |
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