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Mieterhöhung nach Modernisierung angemessen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.02.2014, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2014
Beiträge: 2
Standard Mieterhöhung nach Modernisierung angemessen?

Hallo,

irgendwie ist mein erster Post wohl verloren gegangen oder
ich habe mich nicht genau an die Regeln gehalten.

Deshalb hier der zweite Anlauf in der Hoffung diesmal alle Regeln beachtet
zu haben.

Hier die Beispielsituation:

Gegeben ist ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen von circa 1970,
alle Wohnungen haben den selben Schnitt, die gleiche Anzahl
Fenster und die gleichen QM2 in der Größe, sowie 1 Balkon.

Der Mieter wohnt seit circa 5 Jahren in diesem Haus im obersten Geschoss.

Vor kurzem hat nun der Vermieter schriftlich mitgeteilt das er
das Gebäude in Mai modernisieren wird.

Das Gebäude soll von außen gedämmt werden, genau wie das Dach und der Kellerboden,außerdem sollen im gesamten Haus die Fenster durch moderne ersetzt werden.

Hinzu kommt noch eine Gegensprechanlange und noch ein paar weitere Kleinigkeiten.

Natürlich hat der Vermieter auch mitgeteilt das durch die Modernisierung
die Miete steigen wird.

Jetzt hat sich allerdings durch Gespräche mit den Nachbarn herausgestellt das wohl jede Mietpartei eine unterschiedliche Mieterhöhung laut dem Schreiben des Vermieters zu erwarten hat. Der Unterschied ist teilweise schon ziemlich hoch, der Mieter hier im Beispiel soll mit einer Erhöhung von etwas über 105 Euro rechnen, bei einigen anderen Mietern liegt die erhöhung zwischen 40 und 90 Euro.

Der Mieter hier im Beispiel ist als letzte Partei in dieses Haus gezogen,
so das man auch davon ausgehen kann, das dieser auch die höchte Grundmiete zahlt.

Nun zu der Frage,
kann den so eine unterschiedliche Verteilung der Mieterhöhung durch den Vermieter rechtens sein?

Ich habe schon selber etwas gesucht und bin auf folgenden Eintrag im BGB gestoßen. BGB § 559 Nr. 3
- (3) Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

Diese würde doch auf die Situation hier passen oder?

Wie ist hier die Rechtslage? Wie sollte sich der Mieter in diesem Beispiefall nun weiter verhalten?

MfG

der Fragende2014



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  #2  
Alt 26.02.2014, 09:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung nach Modernisierung angemessen?

Hallo,

ich habe Ihren Beitrag hier entfernt, da dieser bereits in einem anderen forum beantwortet wurde:
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  #3  
Alt 28.02.2014, 12:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung nach Modernisierung angemessen?

Zitat:
so das man auch davon ausgehen kann, das dieser auch die höchte Grundmiete zahlt.
Das hat mit der Mieterhöhung nach Modernisierung nichts, aber rein garnichts zu tun. Laut Gesetz kann der Vermieter 11% der aufgewendeten Kosten für die Modernisierung der Wohnung auf die Jahresmiete aufschlagen. Unabhängig davon, wie hoch die Miete bisher ist. Auch zählt in diesem Fall nicht ein Mietspiegel, falls vohanden, als Grundlage.
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Stichworte
mieterhöhung, miethöhe, mietspiegel, modernisierung

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