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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Modernisierungsposten zur Energieeinsparung und Mietminderung
Guten Tag Community,
Mieter A hat ein Schreiben erhalten, welches eine Modernisierungsmaßnahme aufgrund gestiegender Anforderungen an Ausstattung und Komfort sowie zur Verbesserung des Wärmesschutzes und zur Enedergieeinsparung, enthält. Die aufgelisteten Posten sind für Mieter A nicht ganz schlüssig und er weiß nicht ob diese überhaupt so gültig sind. 1. Einbau wandhängendes WC => nachhaltige Einsparung von Wasser 2. Erstmalige Erstellung zentraler Fernwärmeanschluss => Einsparung Heizkosten 3. Erstmalige Erstellung der Warmwasserinstallation 4. Demonatge der vorhanden Warmwasserinstallation & Anschluss an die Warmwasserverteilungsleitungen in der Wohnung und Zirkulation 5. Herstellung von Zu- & Abflussanschlüssen für Waschmaschine und Geschirrspüler => Komforerhöhung in der Küche 6. Erweiterung der Elektroanlage 7. Einbau einer Gegensprechanlage => Erhöht die Sicherheit 8. Dämmung der Kellerdecke => Einsparung von Heizkosten Nun die Infos: Mieter A, wohnhaft im 4 OG (letztes), besitzt eine Durchlauferhitzer sowie einen Wasseranschluss für die WM in der Küche. Laut Mietvertrag gehört der Keller nicht zur Mietsache dazu. Frage 1: Kann Mieter die angekündigte Einsparung durch die Modernisierung in seinen NK geltend machen? z.B: Einsparung von Wasser durch neue Toilette, Einsparung von HK durch Dämmung, etc.? Frage 2: Kann Punkt 4,5, 7 und 8 auf den Mieter umgelegt werden? Zu 4: Eine Demontage entspricht nicht einer Modernisierung nach §555b. Zu 5: Die Kosten hierfür sind zu hoch angesetzt. Zudem ist ein einfaches Doppelventil schon vorhanden, lediglich kein zweiter Wasseranschluss. Zu 7: Ist der jetzige Zustand überhaupt zumutbar. 4 OG ohne Gegensprechanlage? zu 8: Der Keller gehört nicht zur Mietsache. Zudem ist kein Mehrwert für Mieter A kein Mehrwert vorhanden. Das Bad wird in einem Zeitraum von drei Wochen nicht / sehr eingeschränkt begehbar sein. Frage 3: Mit welchen Mietminderungsquoten kann MIeter A rechnen? |
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AW: Modernisierungsposten zur Energieeinsparung + Mietminderung
Leider ist ihre Anfrage für ein Forum zu umfangreich, hier gibt es kostenlose Tipps und Ratschläge. Und mein Ratschlag lautet: Legen Sie alle Unterlagen, die Sie bereits von ihrem Vermieter erhalten haben einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor.
Wie der Anschluss an ein Fernwärmenetz Heizkosten einsparen soll, kann nur dann zutreffen wenn zuvor mit Strom geheizt wurde. |
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Stichworte |
energieeinsparung, mietminderung, modernisierung, renovierung |
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