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Muss ich als Mieter defekten Wasserhahn in der Waschküche ersetzen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 16.08.2012, 19:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2012
Beiträge: 2
Standard Muss ich als Mieter defekten Wasserhahn in der Waschküche ersetzen?

Hallo Zusammen,
folgendes Problem begleitet mich die letzten Tage:
Letzte Woche zeigte meine Waschmaschine eine Fehlermeldung an und ich versuchte durch Reinigung und Wartungsarbeiten den Fehler zu beheben. Leider konnte ich den Fehler nicht selbst beheben und rief den Kundendienst, da die Maschine erst knapp ein Jahr alt ist und noch Garantie besteht. Der Kundendienstmitarbeiter stellte fest, dass der Fehler nicht bei der Waschmaschine liegt, sondern bei dem defekten Wasserhahn ( Aquastopvenitl im Wasserhahn). Daraufhin informierte ich meinen Vermieter, da ich davon ausging, dass dieser Wasserhahn (in gemeinschaftlich genutzter Waschküche; zugewiesener Waschplatz) in der Verantwortung meines Vermieters liegt. Weiterhin lag mir die Information vor, dass mein Vermieter sogar Schadenersatzpflichtig mir gegenüber sei (er müsse die Kosten des Kundendienstes übernehmen). Er weigert sich aber die Reparatur zu übernehmen, da ich eine "Kleinreparaturklausel" (max. 100 Euro / max. 8% der Miete/Jahr) in meinem Mietvertrag habe. Außerdem behauptet er, dass dieses Venitl nicht zum Wasserhahn gehören würde (kann man aber nicht einzeln kaufen...!) Er besteht auf sein Recht. Gehe ich recht in der Annahme, dass er recht hätte, wenn dieser Anschlußhahn innerhalb meiner Wohnung wäre? Da er aber im Gemeinschaftraum ist, ich im Recht bin?
Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall? Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!



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  #2  
Alt 17.08.2012, 09:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Muss ich als Mieter defekten Wasserhahn in der Waschküche ersetzen?

Zitat:
dass dieser Wasserhahn
Wirklich nur ein Wasserhahn für alle Mieter?

Zitat:
Weiterhin lag mir die Information vor, dass mein Vermieter sogar Schadenersatzpflichtig mir gegenüber sei (er müsse die Kosten des Kundendienstes übernehmen).
Das sollten Sie etwas näher erklären. Auch woher diese Information stammt.

Zitat:
(kann man aber nicht einzeln kaufen...!)
Das behaupten Sie. Ich habe aber schon öfter solche Ventile gekauft und auch auf vorhandene Wasserhähne geschraubt.

Da es ja ein Gemeinschaftsraum ist, wie Sie schreiben, frage ich mich, warum andere Mieter keine Probleme mit dem Waschen haben.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.08.2012, 09:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Muss ich als Mieter defekten Wasserhahn in der Waschküche ersetzen?

Zitat:
Wirklich nur ein Wasserhahn für alle Mieter?
Nein, natürlich hat jeder Mieter einen eigenen Wasserhahn.

Zitat:
Weiterhin lag mir die Information vor, dass mein Vermieter sogar Schadenersatzpflichtig mir gegenüber sei (er müsse die Kosten des Kundendienstes übernehmen).
Das sollten Sie etwas näher erklären. Auch woher diese Information stammt.
Die Information bzgl. des Schadensersatzes stammt von einem Anwalt.
Wobei mir diese Sache nicht so wichtig ist!

Zitat:
Das behaupten Sie. Ich habe aber schon öfter solche Ventile gekauft und auch auf vorhandene Wasserhähne geschraubt.
Zum Thema Ersatzteil:
Ich war im Fachhandel und wollte das Ersatzteil kaufen, da ich mich mit meinem Vermieter nicht streiten möchte und ich die Sache einfach erledigen wollte. Dort wurde mir gesagt, dass diese Ventile nicht einzeln verkauft werden, da sie zum Wasserhahn gehören und man davon abrät sie von einem in den anderen Wasserhahn zu tauschen, da die Dichtigkeit nicht mehr 100%tig gewähleistet sei. Da ich kein kein Instalateur bin musste ich mich ja auf dessen Aussage einigermaßen verlassen.

Fällt der Austausch eines Wasserhahnes unter die Kleinreparaturklausel? Ist ja keine Reparatur mehr, sonder eine Erneuerung. Und somit sollte das in der Verantwortung des Vermieters liegen, oder?
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  #4  
Alt 17.08.2012, 12:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Muss ich als Mieter defekten Wasserhahn in der Waschküche ersetzen?

Zitat:
Fällt der Austausch eines Wasserhahnes unter die Kleinreparaturklausel? Ist ja keine Reparatur mehr, sonder eine Erneuerung. Und somit sollte das in der Verantwortung des Vermieters liegen, oder?
Ja, vorausgesetzt dieser Austausch bewegt sich im preislichen Rahmen der mietvertraglichen Vereinbarung:

Kleinreparatur

Wie also bei dieser Konstellation, bei der die Reparatur/Erneuerung des Wasserhahns zu den Kleinreparaturen zählt, der Vermieter schadensersatzpflichtig sein soll, sollte Ihnen der besagte RA erläutern.
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Antwort

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Stichworte
kleinreparatur, reparatur, waschmaschine, wasserhahn


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