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Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 25.03.2013, 15:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2013
Beiträge: 2
Beitrag Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

hallo zusammen...

eine frage die mich beschäftigt ist jene...
ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen...
und zwar geht es darum, in meiner wohnung wurden fenster und wohnungstür ausgewechselt, weil sie undicht, und die fenster konnte man teils nicht mal mehr aufmachen , weil die scharniere schon fast durchgerostet waren.
nun zu meiner eigentlichen frage.
ist es rechtens dass der vermieter mir jeden monat sein ca. 2 jahren 70€ auf die miete schlägt wegen eben dieser reparaturen ???

danke schonmal im vorraus für eure hilfe



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  #2  
Alt 25.03.2013, 16:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Da ich nicht weiß, wie teuer die Modernisierung speziell für diese Wohnung war, hier ein Anhaltspunkt: Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

Aber solche Dinge müssen rechtzeitig vom Vermieter angekündigt werden, weil z.B. der Mieter für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht hat. Da aber die ganze schon über 2 Jahre läuft, ist der Drops mittlerweile gelutscht.
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  #3  
Alt 25.03.2013, 17:19
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Zitat:
und zwar geht es darum, in meiner wohnung wurden fenster und wohnungstür ausgewechselt, weil sie undicht, und die fenster konnte man teils nicht mal mehr aufmachen , weil die scharniere schon fast durchgerostet waren.
Nach dieser Schilderung komme ich erst gar nicht auf die Idee, dass es sich um eine Modernisierung handelt. Das sind eindeutig Reparaturen, die vom Vermieter selbst zu tragen sind.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass eine Überprüfung durch einen Fachanwalt von Vorteil wäre.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.03.2013, 18:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Zitat:
komme ich erst gar nicht auf die Idee,
Das kann man aber auch anders sehen, denn der Austausch einfach verglaster Fenster gegen Isolierglasfenster wird in der Regel als Modernisierung angesehen.
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  #5  
Alt 25.03.2013, 19:31
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Zitat:
Das kann man aber auch anders sehen, denn der Austausch einfach verglaster Fenster gegen Isolierglasfenster wird in der Regel als Modernisierung angesehen.
Der entsprechende Eingangsbeitrag sagt aber was ganz anderes aus.
Ich habe einfach die Frage beantwortet und "was wäre wenn" außer Acht gelassen.
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  #6  
Alt 25.03.2013, 19:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Dieser Fall ist tatsächlich grenzwertig. Wurden die Fenster denn gegen gleichartige ausgetauscht oder gegen welche, die auf anderer Seite zu einer Energieeinsparung führen?
Gleiches wäre auch für die Tür zu beantworten, um den Sachverhalt abschließend beurteilen zu können!


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  #7  
Alt 25.03.2013, 19:50
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Zitat:
Wurden die Fenster denn gegen gleichartige ausgetauscht oder gegen welche, die auf anderer Seite zu einer Energieeinsparung führen?
Man kann doch einfach auf Grund des geschilderten Sachverhaltes erkennen, dass es sich nicht um eine Modernisierungsaktion gehandelt haben kann. Die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben sind gar kein Gesprächsthema.
Zitat:
ist es rechtens dass der vermieter mir jeden monat sein ca. 2 jahren 70€ auf die miete schlägt wegen eben dieser reparaturen ???
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  #8  
Alt 25.03.2013, 20:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Aber wenn der Mieter von einem "Austausch" der Fenster spricht? Dann halte ich auch eine Monderniserungsmaßnahme für möglich.

Bevor wir jedoch weiter mutmaßen, sollte sich der Themenersteller hier nochmal melden und für Klarheit sorgen!
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  #9  
Alt 26.03.2013, 06:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2013
Beiträge: 2
Idee AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Hallo zusammen...

vielen vielen dank für die schnellen antworten..

um ein wenig licht in das gewirr zu bringen.
die wohnungen hier sind in den 70er jahren erbaut wurden..
und so sahen leider auch die fenster aus...
modernisierung war das sicher nicht.
denn ich denke wenn man ein fenster aufmacht, und es einem fast entgegen fällt weil die halterungen durchgerostet sind, dann war das denke ich mehr als nötig jene auszutauschen..

die fenster wurden dann, da sie damals einfach verglaste fenster einbauten, doppelt verglaste eingebaut...

Geändert von missy78 (26.03.2013 um 06:59 Uhr)
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  #10  
Alt 29.03.2013, 06:19
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Muss ich für neue Fenster und Wohnungstür zahlen?

Damit käme der Fensteraustausch in den Bereich einer möglichen Modernisierung.

Aber es ist immer noch nicht geklärt, ob der Vermieter hier die rechtmäßige Form eingehalten hat und ob es als Reparatur oder eben als Modernisierung begründet wurde.

Ich meine damit, dass man wissen müsste wie damals die Erhöhung der Miete begründet wurde.
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Antwort

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Stichworte
fenster, modernisierung, reparatur, tür


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