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Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert war

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.11.2017, 19:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2017
Beiträge: 4
Standard Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert war

Hallo,

Ich bin im Sommer 2015 in eine unrenovierte Wohnung gezogen. Das heißt, die Wände waren von den Vormietern in beige, rosa und dunkelgrau gestrichen.
Nach meinem Einzug habe ich Bad und Flur weiß gestrichen.
Jetzt möchte ich ausziehen und meine Vermieterin besteht auf eine vollständige Renovierung der Wohnung. Das bedeutet lt. Mietvertrag, dass bei Auszug die Tapeten von den Wänden zu entfernen und mit einer neutralen Farbe (weiss) neu zu tapezieren sind. Die Decken sind bei Auszug in einer neutralen Farbe (weiss) zu streichen.

In meinem Vertrag gibt es noch extra ein Absatz zu den sogenannten Schönheitsreparaturen wonach ich die Wohnung nur nach Ablauf der 3 Jahre hätte streichen müssen.

Hat meine Vermieterin Anspruch auf eine vollständig neu tapezierte Wohnung?
Die Wände sind in einem guten Zustand
Vielen Dank vorab.



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  #2  
Alt 22.11.2017, 09:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

Mit welchen Worten ist dieser Zeitraum von 3 Jahren im Mietvertrag beschrieben? Bitte diesen Absatz wortwörtlich wiedergeben. Wenn der Vermieterin so viel daran gelegen ist, dann hätte sie vor 2 Jahren ihre Forderungen an den Mieter stellen müssen.
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  #3  
Alt 22.11.2017, 18:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

Im Mietvertrag steht:
Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so schuldet er bei tatsächlichem Renovierungsbedarf bei Vertragsende nur dann eine Schlussrenovierung, wenn die Renovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses abgelaufen sind. Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses hiernach Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser sich an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt. Grundlage der Kostenberechnung ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes, wobei der Mieter niedrigere Kosten durch Einholung eines Kostenvoranschlags eines von ihm ausgewählten Malerfachbetriebes nachweisen kann. Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel gemäß den unter Nr. 2b genannten Renovierungsfristen wie folgt:
- Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 66%
- Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 40%

Unter Nr.2b ist folgendes geschrieben:
Üblicherweise werden die Schönheitsreparaturen nach Ablauf folgender Fristen - jeweils gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter durchgeführte Schönheitsreparaturen - fällig sein:
- in Küche, Bädern und Duschen nach 3 Jahren
- Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren
- in anderen Nebenräumen nach 7 Jahren

Anderweitig oder zusätzliche Vereinbarungen über Instandsetzungsarbeiten bei Auszug des Mieters:
Bei Auszug sind die Tapeten von den Wänden zu entfernen und mit einer neutralen Farbe (weiss) neu zu tapezieren. Die Decken sind bei Auszug in einer neutralen Farbe (weiss) zu streichen.
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  #4  
Alt 23.11.2017, 09:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

Zitat:
Zitat von Leni Beitrag anzeigen
Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses hiernach Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser sich an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt. Grundlage der Kostenberechnung ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes, wobei der Mieter niedrigere Kosten durch Einholung eines Kostenvoranschlags eines von ihm ausgewählten Malerfachbetriebes nachweisen kann. Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel gemäß den unter Nr. 2b genannten Renovierungsfristen wie folgt:
- Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 66%
- Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 40%
Diese Klausel mit Kostenvoranschlag eines Malerbetriebes und den aufgezeigten Quoten ist schon lange ungültig und muss nicht beachtet werden. Hier ist das entsprechende Urteil des BGH nachzulesen: Quotenabgeltungsklausel Schönheitsreparaturen unwirksam ++ BGH Beschluss ++ Fachanwalt*++*Quotenabgeltungsklausel nach BGH-Beschluss vor dem Aus

Ausdrucken und dem Vermieter unter die Nase halten.
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  #5  
Alt 23.11.2017, 12:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

Vielen Dank für diese Info, das ist schon sehr hilfreich.

Wie sieht es mit der Zusatzvereinbarung aus?
Die Wohnung war bei Einzug ja unrenoviert, die Vermieterin will von mir jedoch bei Auszug neue Tapeten und gestrichene Wände und Decken.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.11.2017, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

Dann kann die Vermieterin nichts, rein garnichts in dieser Richtung verlangen. Der Mieter muss nicht auf seine Kosten eine nicht renovierte Wohnung auf Vordermann bringen. Anders wäre es, wenn der Mieter einen entsprechen Nachlass bei der Miete (1 - 2 Monatsmieten) erhalten hätte.

https://www.berliner-mieterverein.de...ren-011424.htm

Neue Regeln für Vermieter: Wann Mieter Schönheitsreparaturen durchführen müssen - Wirtschaft - Tagesspiegel
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  #7  
Alt 23.11.2017, 15:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2017
Beiträge: 4
Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sie sind spitze...weiter so :-)

Geändert von Leni (23.11.2017 um 15:46 Uhr)
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Stichworte
auszug, mietvertrag, schönheitsreparaturen

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