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Neue Rolläden Umlegung auf Mieter ja oder nein?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 03.07.2012, 20:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.07.2012
Beiträge: 2
Standard Neue Rolläden Umlegung auf Mieter ja oder nein?

Hallo an alle hier,
unser Vermieter will unsere Holz-Rolläden durch Kunststoff ersetzen lassen.
Der Rolladenbauer war schon da, und sagte, er bekäme keine Ersatzteile für die alten mehr. Diese sind natürlich in die Jahre gekommen, wir sind aber zufrieden.
Das Haus ist übrigens aus den 1950ern.

Meine Fragen sind:

Müssen wir dem Einbau zustimmen?
Wir haben nämlich das Gefühl, daß die beiden uns nicht so recht die Wahrheit sagen.

Und ist der Einbau dann auf die Miete umlegbar (Modernisierung oder Reparatur)?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
Rain



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  #2  
Alt 04.07.2012, 03:55
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neue Rolläden Umlegung auf Mieter ja oder nein?

Ein Mieter hat grundsätzlich eine "Duldungspflicht" gegenüber Instandsetzungen des Vermieters.

Der Austausch der Rollläden ist eine Instandsetzung und keine Modernisierung.

Nur wegen Modernisierungen könnte die Miete erhöht werden. Diese Modernisierung müsste der Vermieter aber auch vorher ankündigen und die Mieterhöhung ankündigen.
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Antwort

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Stichworte
mieterhöhung, modernisierung, reparatur, rolladen

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