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Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.06.2012, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2012
Beiträge: 4
Standard Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Hallo,
die ca. 20 Jahre alte Gastherme in meiner Wohnung macht seit Monaten Probleme, schaltet immer wieder auf Störung und fiel Anfang des Jahres tageweise ganz aus, weil die Flamme nicht mehr zündete. Meinen Vermieter habe ich immer sofort über die Probleme informiert, da wir in einem Haus wohnen. Er hat dann auch mehrfach selbst die Therme wieder in Gang gebracht, hat Teile ausgetauscht usw., aber das Problem trat dennoch immer wieder auf. Auch der Austausch eines Teiles durch eine Fachfirma brachte keine Besserung. Nachdem ich nun gestern zum wiederholten Male völlig eingeseift unter der Dusche stand und nur noch kaltes Wasser kam, hat mein Vermieter nun den Entschluss gefasst, die Therme gegen ein neues Gerät auszutauschen oder meine Wohnung an seine Heizung mit anzuschließen, was von den Kosten her etwas niedriger läge als eine neue Therme. Er läßt durch eine Fachfirma prüfen, was machbar ist und was billiger wäre. Er will aber aufgrund dessen meine Miete erhöhen. Darf er das?



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  #2  
Alt 21.06.2012, 16:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Zitat:
Er will aber aufgrund dessen meine Miete erhöhen. Darf er das?
Ich denke, nein. Er hat die Pflicht, die Wohnung im angemieteten Zustand zu erhalten. Wenn er keine neue Therme installieren will und stattdessen diese Wohnung mit seiner Therme beheizen will, dann ist das sein Privatvergnügen.

Ich würde auf jeden Fall dieses Ansinnen komplett ablehnen, denn Sie würden auf den Komfort einer eigenen Heizung verzichten und müssten darüber hinaus die Kosten für den Heizmessdienst mittragen.
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  #3  
Alt 22.06.2012, 18:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ich denke, nein. Er hat die Pflicht, die Wohnung im angemieteten Zustand zu erhalten. Wenn er keine neue Therme installieren will und stattdessen diese Wohnung mit seiner Therme beheizen will, dann ist das sein Privatvergnügen.

Ich würde auf jeden Fall dieses Ansinnen komplett ablehnen, denn Sie würden auf den Komfort einer eigenen Heizung verzichten und müssten darüber hinaus die Kosten für den Heizmessdienst mittragen.

Vielen Dank für die Antwort! Ich sehe das auch so. Habe aber heute eine lange E-Mail von meinem Vermieter bekommen, in dem er mir mitteilt, dass er sich für die günstigere Variante entschieden hat, mich an seine Heizung mit anzuschließen. Außerdem könne ein Mieter nicht nur genießen sondern müsse sich auch mit den Gegebenheiten abfinden. Dazu schickt er mir einen Link aus dem BGB §559.
Der Hammer ist aber, was er mir noch schreibt: "Wir heizen und duschen zu einem Anteil mit Sonnenwärme, somit günstiger als mit Gas. Allerdings sind dabei noch die Mehrkosten der Heizungsanlage für den Anteil der Solaranlage zu berücksichtigen, die sich auch erst in einigen Jahren amortisieren. Diese Mehrkosten sind bei der Heizkosten-Abrechnung natürlich auch anteilig zu berücksichtigen."
Was bitteschön habe ich mit seiner Solaranlage zu tun, die er auf sein Garagendach gebaut hat und warum soll ich dafür anteilig zahlen?

Er hat dieses Haus (sein Elternhaus) erst vor ca. 3 Jahren übernommen und eine neue Brennwert-Therme eingebaut. Wenn meine Wohnung auch von seiner Gas-Therme beheizt werden kann, ist das o.k. für mich, aber die hat doch in keiner Weise was mit der Solaranlage zu tun!? Außerdem will er aus Kostengründen keinen Zähler oder Uhr einbauen, sondern meinen Verbrauch gemittelt berechnen. Das gefällt mir alles überhaupt nicht!
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  #4  
Alt 23.06.2012, 04:27
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Wie werden denn z.Z. die Heizkosten ermittelt?
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  #5  
Alt 23.06.2012, 08:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Zitat:
Wie werden denn z.Z. die Heizkosten ermittelt?
Diese Frage dürfte sich wohl erübrigen, denn bei bei der vorhandenen Therme in der Wohnung handelt es sich um eine Gas-Etagenheizung. Da müssen keine Heizkosten extra ermittelt werden.
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  #6  
Alt 23.06.2012, 08:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Zitat:
Das gefällt mir alles überhaupt nicht!
Mir würde das auch nicht schmecken. Vor allen Dingen deshalb nicht, weil § 559 BGB hier völlig fehl am Platze ist. Dieser § regelt tatsächliche Modernisierungen, die in diesem Fall aber nicht zu erkennen sind.

Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht, der sollte Ihrem Vermieter diese Flausen schon austreiben.

Hier ist ein ähnlicher Fall nachzulesen:

BGH: Anschluss an Zentralheizung muss nicht immer geduldet werden
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  #7  
Alt 23.06.2012, 09:23
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Das zitierte BGH-Urteil von @Regenmacher ist für den geschilderten Fall nicht einschlägig!
Da geht es um eine vom Mieter selbst eingebaute Etagenheizung.

Zitat:
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Zur Mietsache gehört die vorhandene Etagenheizung. Dabei sollte es auch bleiben. Der Vermieter wird wohl oder übel die alte Etagenheizung durch eine neue ersetzen müssen, wenn die vorhandene nicht mehr zu reparieren ist.
Eine Modernisierung ist es, nach der Schilderung, keinesfalls. Ein Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung ist in diesem Fall dann wohl auch nicht möglich.
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  #8  
Alt 23.06.2012, 17:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Das zitierte BGH-Urteil von @Regenmacher ist für den geschilderten Fall nicht einschlägig!
Da geht es um eine vom Mieter selbst eingebaute Etagenheizung.

Zur Mietsache gehört die vorhandene Etagenheizung. Dabei sollte es auch bleiben. Der Vermieter wird wohl oder übel die alte Etagenheizung durch eine neue ersetzen müssen, wenn die vorhandene nicht mehr zu reparieren ist.
Eine Modernisierung ist es, nach der Schilderung, keinesfalls. Ein Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung ist in diesem Fall dann wohl auch nicht möglich.

Tausend Dank für die hilfreichen Antworten!!! Was §559 BGB angeht, verstehe ich auch nicht, was das sollte, denn die Erneuerung der Gastherme ist in erster Linie der notwendige Austausch eines kaputten Gerätes und in diesem Zuge dann zwangsläufig auch eine Modernisierung, weil sie weniger Energie verbraucht. Ich weiß nicht, wie die Rechtssprechung da aussieht, weil es unglaublich schwierig ist, da ein passendes Urteil zu finden. Mein Vermieter will mich aber definitiv jetzt an seine Therme hängen, hat sich aber bereit erklärt, eine entsprechende Uhr einzubauen. Die Geschicht mit der Solaranlage ist so, dass er einen Teil der Heizung und Warmwasser mit seiner Solaranlage abdeckt. Die Mehrkosten der Heizungsanlage für den Anteil der Solaranlage will er anteilig berücksichtigen. Leider konnten wir das Gespräch dann nicht fortsetzen, weil er einen Anruf bekam. Ich soll ihm aber die letzten zwei Jahresabrechnungen meines Gasverbrauchs raussuchen. Werde das Gespräch mit ihm gleich fortsetzen, denn bisher weiß ich noch nicht, was er mir letztendlich in Rechnung stellen will.
Ich glaube auch, dass es besser wäre, einen Fachanwalt für Mietrecht einzubeziehen, weil auch nach Euren Antworten ich mehr und mehr der Meinung bin, dass er die Kosten, soweit er nur eben kann, auf mich abwälzen will. Das Mietverhältnis wäre dann allerdings wohl beendet, aber das wäre es sowieso wenn er mich über`n Tisch ziehen will.
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  #9  
Alt 23.06.2012, 17:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Noch einmal von Anfang an:

Zitat:
Allerdings sind dabei noch die Mehrkosten der Heizungsanlage für den Anteil der Solaranlage zu berücksichtigen, die sich auch erst in einigen Jahren amortisieren.
Diese Aussage ist Quatsch, denn ein Mieter hat mit Amortisation u.ä. nichts zu tun. Der Mieter zahlt eine Miete, in der alle Kosten einkalkuliert sind. Lediglich der erhöhte Stromverbrauch für die unabdingbare Pumpe, die zur Solaranlage gehört, wäre umlegbar.

Zitat:
was von den Kosten her etwas niedriger läge als eine neue Therme.
Auch dazu schrieb ich schon, dass dies eine Milchmädchenrechnung sei, denn er müsste auf Verlangen des Mieters nach der Heizkostenverordnung abrechnen. D.h., der individuelle Verbrauch müsste erfasst und abgerechnet werden. Techem & Co. arbeiten nicht kostenlos.

Zitat:
Ich soll ihm aber die letzten zwei Jahresabrechnungen meines Gasverbrauchs raussuchen.
Was will er damit bezwecken, sollen Sie eventuell auf keinen Fall mehr als in der Vergangenheit für Wärme und Warmwasser bezahlen?
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 23.06.2012, 18:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Noch einmal von Anfang an:



Diese Aussage ist Quatsch, denn ein Mieter hat mit Amortisation u.ä. nichts zu tun. Der Mieter zahlt eine Miete, in der alle Kosten einkalkuliert sind. Lediglich der erhöhte Stromverbrauch für die unabdingbare Pumpe, die zur Solaranlage gehört, wäre umlegbar.



Auch dazu schrieb ich schon, dass dies eine Milchmädchenrechnung sei, denn er müsste auf Verlangen des Mieters nach der Heizkostenverordnung abrechnen. D.h., der individuelle Verbrauch müsste erfasst und abgerechnet werden. Techem & Co. arbeiten nicht kostenlos.



Was will er damit bezwecken, sollen Sie eventuell auf keinen Fall mehr als in der Vergangenheit für Wärme und Warmwasser bezahlen?

Das frage ich mich auch und ich werde es ihn auch gleich fragen, denn die Gasuhr wird ihm genau sagen, was ich verbraucht habe, wenn das Jahr um ist. Meine einzige Erklärung wäre, dass er einen gemittelten Wert für eine monatliche Vorauszahlung haben will, da ich ja nicht mehr an RWE oder sonstigem Anbieter zahle sondern an ihn.
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Stichworte
heizung, mieterhöhung, therme


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