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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Hallo,
die ca. 20 Jahre alte Gastherme in meiner Wohnung macht seit Monaten Probleme, schaltet immer wieder auf Störung und fiel Anfang des Jahres tageweise ganz aus, weil die Flamme nicht mehr zündete. Meinen Vermieter habe ich immer sofort über die Probleme informiert, da wir in einem Haus wohnen. Er hat dann auch mehrfach selbst die Therme wieder in Gang gebracht, hat Teile ausgetauscht usw., aber das Problem trat dennoch immer wieder auf. Auch der Austausch eines Teiles durch eine Fachfirma brachte keine Besserung. Nachdem ich nun gestern zum wiederholten Male völlig eingeseift unter der Dusche stand und nur noch kaltes Wasser kam, hat mein Vermieter nun den Entschluss gefasst, die Therme gegen ein neues Gerät auszutauschen oder meine Wohnung an seine Heizung mit anzuschließen, was von den Kosten her etwas niedriger läge als eine neue Therme. Er läßt durch eine Fachfirma prüfen, was machbar ist und was billiger wäre. Er will aber aufgrund dessen meine Miete erhöhen. Darf er das? |
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#2
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Zitat:
Ich würde auf jeden Fall dieses Ansinnen komplett ablehnen, denn Sie würden auf den Komfort einer eigenen Heizung verzichten und müssten darüber hinaus die Kosten für den Heizmessdienst mittragen. |
#3
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Zitat:
Vielen Dank für die Antwort! Ich sehe das auch so. Habe aber heute eine lange E-Mail von meinem Vermieter bekommen, in dem er mir mitteilt, dass er sich für die günstigere Variante entschieden hat, mich an seine Heizung mit anzuschließen. Außerdem könne ein Mieter nicht nur genießen sondern müsse sich auch mit den Gegebenheiten abfinden. Dazu schickt er mir einen Link aus dem BGB §559. Der Hammer ist aber, was er mir noch schreibt: "Wir heizen und duschen zu einem Anteil mit Sonnenwärme, somit günstiger als mit Gas. Allerdings sind dabei noch die Mehrkosten der Heizungsanlage für den Anteil der Solaranlage zu berücksichtigen, die sich auch erst in einigen Jahren amortisieren. Diese Mehrkosten sind bei der Heizkosten-Abrechnung natürlich auch anteilig zu berücksichtigen." Was bitteschön habe ich mit seiner Solaranlage zu tun, die er auf sein Garagendach gebaut hat und warum soll ich dafür anteilig zahlen? Er hat dieses Haus (sein Elternhaus) erst vor ca. 3 Jahren übernommen und eine neue Brennwert-Therme eingebaut. Wenn meine Wohnung auch von seiner Gas-Therme beheizt werden kann, ist das o.k. für mich, aber die hat doch in keiner Weise was mit der Solaranlage zu tun!? Außerdem will er aus Kostengründen keinen Zähler oder Uhr einbauen, sondern meinen Verbrauch gemittelt berechnen. Das gefällt mir alles überhaupt nicht! |
#4
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Wie werden denn z.Z. die Heizkosten ermittelt?
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#5
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Zitat:
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#6
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Zitat:
Suchen Sie einen Anwalt für Mietrecht, der sollte Ihrem Vermieter diese Flausen schon austreiben. Hier ist ein ähnlicher Fall nachzulesen: BGH: Anschluss an Zentralheizung muss nicht immer geduldet werden |
#7
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Das zitierte BGH-Urteil von @Regenmacher ist für den geschilderten Fall nicht einschlägig!
Da geht es um eine vom Mieter selbst eingebaute Etagenheizung. Zitat:
Eine Modernisierung ist es, nach der Schilderung, keinesfalls. Ein Mieterhöhungsverlangen wegen Modernisierung ist in diesem Fall dann wohl auch nicht möglich. |
#8
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Zitat:
Tausend Dank für die hilfreichen Antworten!!! Was §559 BGB angeht, verstehe ich auch nicht, was das sollte, denn die Erneuerung der Gastherme ist in erster Linie der notwendige Austausch eines kaputten Gerätes und in diesem Zuge dann zwangsläufig auch eine Modernisierung, weil sie weniger Energie verbraucht. Ich weiß nicht, wie die Rechtssprechung da aussieht, weil es unglaublich schwierig ist, da ein passendes Urteil zu finden. Mein Vermieter will mich aber definitiv jetzt an seine Therme hängen, hat sich aber bereit erklärt, eine entsprechende Uhr einzubauen. Die Geschicht mit der Solaranlage ist so, dass er einen Teil der Heizung und Warmwasser mit seiner Solaranlage abdeckt. Die Mehrkosten der Heizungsanlage für den Anteil der Solaranlage will er anteilig berücksichtigen. Leider konnten wir das Gespräch dann nicht fortsetzen, weil er einen Anruf bekam. Ich soll ihm aber die letzten zwei Jahresabrechnungen meines Gasverbrauchs raussuchen. Werde das Gespräch mit ihm gleich fortsetzen, denn bisher weiß ich noch nicht, was er mir letztendlich in Rechnung stellen will. Ich glaube auch, dass es besser wäre, einen Fachanwalt für Mietrecht einzubeziehen, weil auch nach Euren Antworten ich mehr und mehr der Meinung bin, dass er die Kosten, soweit er nur eben kann, auf mich abwälzen will. Das Mietverhältnis wäre dann allerdings wohl beendet, aber das wäre es sowieso wenn er mich über`n Tisch ziehen will. |
#9
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Noch einmal von Anfang an:
Zitat:
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#10
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AW: Neue Therme weil alte defekt - Mieterhöhung zulässig?
Zitat:
Das frage ich mich auch und ich werde es ihn auch gleich fragen, denn die Gasuhr wird ihm genau sagen, was ich verbraucht habe, wenn das Jahr um ist. Meine einzige Erklärung wäre, dass er einen gemittelten Wert für eine monatliche Vorauszahlung haben will, da ich ja nicht mehr an RWE oder sonstigem Anbieter zahle sondern an ihn. |
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Stichworte |
heizung, mieterhöhung, therme |
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