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Recht auf neue Türen?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.09.2011, 11:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2011
Beiträge: 1
Böse Recht auf neue Türen?

Hallo

ich ziehe am Samstag mit meinem Freund in eine neue Wohnung.
Der Vormieter hat die Holztüren weiß gestrichen.
Leider hat er dabei alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Er hat sie vor dem Lackieren weder ausgehängt, noch geschliffen, noch die Türgriffe abmontiert oder abgeklebt.
Dementsprechend sehen die Türen jetzt auch aus.
Sie sind total fleckig und die Türgriffe sind komplett versaut.
Und zwei der fünf Türen hat er nur zur Hälfte lackiert...

Die Frau, die unsere Wohnung verwaltet, meinte, dass die Türen davor noch schlimmer ausgesehen hätten und dass wir damit leben müssten.
1) Kennen wir die Vorvormieter und wissen, dass nur eine Tür vom Papagei angenagt war und diese wurde ausgetauscht, ansonsten waren es alte, schöne Holztüren.
2) Kann ich das kaum glauben, dass wir mit verschmutzten, "irreparablen" Türen und Türgriffen leben sollen.

Haben wir das Recht auf neue Türen oder auf einen Fachmann, der die Türen komplett abschleift und richtig lackiert?
Oder haben wir zumindest das Recht auf neue Türgriffe?

Bitte helfen Sie mir!

Liebe Grüße aus Südbaden

PS: Das sind leider nicht unsere einzigen Probleme, die wir mit bzw in der Wohnung haben... aber das ist das Problem, mit dem ich mich am Wenigsten anfreunden kann!!!



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  #2  
Alt 28.09.2011, 13:39
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Recht auf neue Türen?

Hallo Legogirl,

ich nehme nun einmal an, dass Sie die Wohnung vorher besichtigt haben und der Vormieter zu dem Zeitpunkt weder ausgezogen ist, noch die Türen im Zuge des Auszugs neu gestrichen waren.

Dennoch halte ich es für problematsich hier einen Anspruch gegenüber dem Vermieter oder dem Vormieter geltend machen zu können.

Sie könnten ja das Gespräch mit dem Vermieter suchen und versuchen diesem Ihre Lage zu schildern. Dennoch sehe ich ihn nicht in der Pflicht, dass er diese Arbeiten übernehmen müsste.

Frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts - ansonsten (und in Anbetracht dessen, dass es nach Ihrer Schilderung noch weitere Unannehmlichkeiten gibt) einfach kündigen und eine andere Wohnung suchen.

Ansonsten wird meiner Einschätzung nach nur alles auf einen Kompromiss herauslaufen ...


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Stichworte
holztür, lackieren, reparatur, tür, türgriff


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