|
Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Regressanspruch bei eigenverschuldeter Reparaturnotwendigkeit
Hallo Zusammen!
nach einem nun leider an einem Samstag selbstverschuldeten Kurzschluss bittet mich nun die Hausverwaltung um Regress bzw. Zahlung der Notdienstarbeiten. Bei dem Telefonat mit dem Notdienst der Hausverwaltung ist in keiner Weise darauf hingewiesen worden, dass dies bei Eigenverschulden in Rechnung gestellt werden würde. Da an Wochenenden kein Hausmeister vor Ort ist, ist nur diese Notrufnummer besetzt. Auch der Handwerker ist ohne vorherige Terminabsprache sofort erschienen und hat sich die Anwesenheit nur quittieren lassen jedoch keine Kosten genannt. Hätte mir nicht wenigstens die Möglichkeit eingeräumt werden müssen mir eine Sicherung für 1,50 EUR im Baumarkt zu holen? Hätte sich eine Ersatzsicherung im Sicherungskasten befunden, so wären mir die nun fälligen 62 EUR erspart geblieben. Ganz korrekt finde ich dieses Vorgehen nicht, ist es dies dennoch? |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Regressanspruch bei eigenverschuldeter Reparaturnotwendigkeit
Wenn Sie anstatt den Notdienst anzufordern zum Baumarkt gefahren wären und die Sicherung selbst ausgetauscht hätten, wären Ihnen tatsächlich diese Kosten erspart geblieben.
Auch ohne große Ankündigung müssten Sie doch wissen, dass ein Notdienst, der am Wochende tätig ist, auch bezahlt werden will. Ich jedenfalls kann kein Fehlverhalten der Hausverwaltung erkennen, zumal sich der Betrag im Rahmen der üblichen Kleinreparaturen bewegt, der in der Regel vom Mieter zu tragen ist. Dann denke ich auch, dass der Sicherungskasten zu Ihrer Wohnung gehört. Also hätten Sie rechtzeitig für Ersatz sorgen müssen. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Regressanspruch bei eigenverschuldeter Reparaturnotwendigkeit
Ja, geahnt habe ich es. Natürlich war mir vor dem Erscheinen des Handwerkers selbst nicht klar gewesen, was nun genau kaputt gegangen ist, da trotz Wiederanschalten der in der Wohnung befindlichen Sicherung dennoch alles stumm und still blieb. Da schaue ich jetzt mal, ob ich noch eine von diesen alten weißen, dicken Sicherungen mit Glasplättchen tatsächlich in einem Baumarkt auftreiben kann.
Vielen Dank für die schnelle Einschätzung der Sachlage! |
|
Stichworte |
handwerker, kleinreparatur, kurzschluss, reparatur, sicherung, strom |
|
|