Renovierung bei Einzug
Hallo, unser Mietvertrag ist unterschrieben. Die Wohnung ist renovierungsbedürftig in folgender Form, sowohl Wände als auch Boden, d.h. z.T. Tapezieren und Bodenverlegen.
Elektrik und Bad wird derzeit vom Vermieter komplett erneuert.
Der Vermieter gab an, wir müssen erst ab Dezember die Miete zahlen, bekommen im November den Schlüssel und könnten mit unseren Renovierungsarbeiten beginnen, jedoch sind die Handwerker mit BAd und Elektrik längst nicht fertig und wir sitzen in den Startlöchern und können nichts machen. Unsere Überlegung war auch in dem einen oder anderen Zimmer die alte Tapete zu belassen und einfach zu streichen, die Qualität der alten Tapete hätte das durchaus noch mitgemacht. Dies ist leider nicht mehr möglich, weil durch die Verlegung der Elektroleitung logischerweise ganze Schächte in der Wand freigelegt werden musste.
Sicher hätten wir den Mietvertrag nicht unterschreiben müssen, aber hinterher ist man immer schlauer.
Unsere Frage wäre jetzt, da unsere Renovierung voraussichtlich erst im Dezember beginnt, also in dem Monat, in dem wir anfangen die Miete zu zahlen, mit Vermieter in Verhandlung treten könnten, dass er die Miete auch für Dezmeber erlässt. Genauer gefragt, ob es hier einen Rechtsanspruch auf den Mieterlass gibt?
Oder ist der Vermieter nicht am Ende sogar dazu angehalten, die Tapete soweit nach der Kabelverlegung wieder in den Ursprungszustand herzustellen?
Wir würden uns sehr über hilfreiche Antworten freuen, da wir nächste Woche mit dem Vermieter verhandlen möchten. Tipps im Vorfeld wären sicher hilfreich, vielen Dank .
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