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Renovierungsarbeiten für Nachmieter

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.07.2012, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2012
Beiträge: 2
Standard Renovierungsarbeiten für Nachmieter

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich ziehe offiziell zum 30. September aus meiner Wohnung aus. Eine neue habe ich auch schon.
Bei einem Gespräch mit meine Vermieter erzählte sie mir, dass sie im Bad den Wasserhahn machen möchte. Dieser besagte Wasserhahn hat einen sehr geringen Druck, sie weiß es seit ca. 9 Monate auch unser Hausmeister war wegen diesem Problem oft bei uns und hat sein bestmögliches versucht. Es hat aber nichts funktioniert.
Zudem geht in einem Zimmer eine Steckdose nicht, auch das weiß sie seit ca. 9 Monaten, es war auch ihr Elektriker da, der das bestättigt hat und gemeint hat, da müsste man die Wand aufklopfen um die Ursache zufinden. Dies hat er auch an meine Vermieterin weitergegeben.
Sie möchte auch noch die Küche renovieren, d.h. Boden raus und einen neuen Fließenspiegel an die Wand.
Als Wohnungsinteressenten da waren (sie möchte ab den 01.10 wieder vermieten) erwähnte sie, dass sie meine Handynr. weiter gegeben hat, einmal an einen Elektriker (nicht funktionierende Steckdose) und an eine Sanitärfirma (Wasserhahn im Bad) und ich soll mit ihnen eine Termin ausmachen, dass die Mängel behoben werden. Dies kommt aber nicht mehr uns zu gute, sondern unseren Nachmietern.
Jetzt ist meine Frage darf sie dass, während meiner Mietzeit? Muss ich die Handwerker während ich noch Mietezahl rein lassen?
Die Mängel weiß sie schon 9 Monate und sie hat noch nichts machen lassen und auf einmal wenn ich ausziehe wird es gemacht.
Da ich schon ab dem 1. August eine neue Wohnung habe, habe ich sie gefragt (telefonisch wie schriftlich bei der Wohnungskündigung), ob ich einen Monat früher aus dem Vertrag komme. Sie hat mir jetzt einen halben Monat zu gestanden, anscheinend will sie nach dem 15.09 die Küche machen. Aber ich versteh nicht, warum ich dann die anderen Handwerker während meine Mietzeit in die Wohnung lassen muss.
Im Vertrag steht nur, dass ich Schönheitsreperaturen durchführen muss, was ich auch werde.
Gibt es da irgendetwas rechtlich es? Bzw. kann mir da jemanden helfen?
Danke
VerWerner



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  #2  
Alt 31.07.2012, 20:46
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Renovierungsarbeiten für Nachmieter

Hallo,

am besten verständigen Sie sich einmal auf die Details mit Ihrer Vermieterin. Am besten schildern Sie ihr auch, dass Sie bereit sind die Kleinreparaturen innerhalb der Mietzeit erledigen zu lassen. Die großen Dinge wie Küche erneuern und Wand aufstemmen wegen der Stromleitungen sollten doch bitte gemacht werden, wenn Sie raus sind.

Versuchen Sie Ihrem Vermieter aber auch entgegenzukommen. Es ist ja auch nicht selbstverständlich auf 14 Tage Miete zu verzichten, auch wenn es in diesem Fall sicher in die Karten von Mieter und Vermieter spielt.

Haben Sie denn schriftlich, dass Sie zum 15.09. herauskommen?


Grüße, Mietrecht Einfach
__________________

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  #3  
Alt 31.07.2012, 21:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Renovierungsarbeiten für Nachmieter

Hallo,
wir haben es leider nicht schriftlich bekommen, dass wir früher aus dem Vertrag kommen.
Ich denke wir werden es so machen.
Danke.
VerWerner
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  #4  
Alt 01.08.2012, 00:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Renovierungsarbeiten für Nachmieter

Dann rate ich Ihnen alles Ihren Auszug betreffend schriftlich zu fixieren, z.B. dass Sie einen halben Monat früher das Mietverhältnis beenden und welche Arbeiten wann und auf wessen Rechnung ausgeführt werden!
__________________

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Stichworte
auszug, handwerker, küche, steckdose, wasserhahn


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