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Reparatur Jalousie

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.06.2011, 20:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2011
Beiträge: 2
Standard Reparatur Jalousie

Ich habe einen Mietvertrag vom August 1976. Hiernach habe ich Schönheitsreparaturen bis zu 100,--DM zu bezahlen. Ein weiterer Passus legt wie folgt fest: Der Mieter hat auf eingene Kosten ohne Rücksicht auf Verschulden oder Kostenhöhe die Nachstehenden Mängel durch Ausbesserungen oder Erneuerungen zu beseitigen: Leitungsverstopfungen, Frostschäden, Glasschäden, Schäden an Rolläden oder Jalousien und deren Zubehör.
Nun ist bei mir der Fall eingetreten, daß das Zugband für die linke Seite der Jalousie in unserer Küche gerissen. Die Jalousie ist außen angebracht und die Zugbänder sind durch die Mauer nach innen geleitet. Es ist daher zu erwarten, daß die Reparatur sehr aufwendig und daher kostenintensiv wird.
NUN MEINE FRAGE: BIN ICH AUCH NACH HEUTIGER RECHTSPRECHUNG NOCH VERPFLICHTET DIE VOLLEN KOSTEN ZU TRAGEN?



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  #2  
Alt 18.06.2011, 21:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Reparatur Jalousie

Ja, aber nur bis zur vereinbarten Höhe von umgerechnet 50,- Euro. Das gilt aber nur, wenn die Rechnung nicht höher ausfällt. Teilbeträge dürfen nicht berechnet werden.
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  #3  
Alt 19.06.2011, 11:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Reparatur Jalousie

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es also richtig, daß die Passage des Mietvertrages aus dem Jahr 1976 durch die heutige Rechtsprechung keine Gültigkeit mehr hat!?
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  #4  
Alt 19.06.2011, 11:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Reparatur Jalousie

Hoppla, da hatte ich die Eingangsfrage nicht richtig gelesen. Schönheitsreparaturen, zu der die Jalousien nicht zählen, können dem Mieter ohne Angabe eines Betrages auferlegt werden. Hier kommt es einzig darauf an, ob die Fristen zur Ausführung starr oder flexibel sind.

Reparaturen an Schaltern, Schlösser, Riegeln, Jalousien u.ä. zählen zu den Bagatellschäden, bzw. Kleinreparaturen. Hier hat der Gesetzgeber eine andere Regelung vorgesehen:

http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html
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