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Reparatur Terrassentür

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 09.02.2013, 15:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2013
Beiträge: 1
Standard Reparatur Terrassentür

Hallo,

ich habe meine Vermieterin vor 8 Tagen darüber informiert, dass der Beschlag an der Terrassentür defekt ist. Beim Öffnen ist ein Metallteil herunter gefallen, ich kann leider nicht zuordnen, wo er hingehört. Seitdem kann man den Griff einmal komplett herumdrehen. Öffnen und Schließen kann man die Tür nur noch mit Trick 17. Außerdem zieht es dadurch wie Hechtsuppe. Die Vermieterin sagte, sie würde eine Firma informieren, bis jetzt hat sich aber nichts getan. Angeblich würde sich die Firma nicht bei ihr melden... Wie lange muss ich warten, bis ich selbst jemanden beautragen darf? Und wer trägt die Kosten für die Reparatur? Ein Kleinreparaturklausel hab ich im Mietvertrag nicht finden können. Zudem scheint das eine "Krankheit" in diesem Mehrfamilienhaus zu sein, Nachbarn erzählten mir, schon das selbe Problem gehabt zu haben.

Alex



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  #2  
Alt 09.02.2013, 18:17
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Reparatur Terrassentür

Sie sollten Ihre Vermieterin per Einwurfeinschreiben noch einmal über den Mangel informieren. Geben Sie ihr 14 Tage Zeit, um in die Hufe zu kommen. Kündigen Sie ihr gleichzeitig an, dass Sie nach dem Verstreichen der Frist selbst einen Handwerker beauftragen werden und die Rechnung mit der Miete verrechnen.
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  #3  
Alt 10.02.2013, 12:13
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Reparatur Terrassentür

Ich stimme @Regenmacher zu.
Nur würde ich dieses Einwurfeinschreiben nicht als sichere Zustellung betrachten.

Sicherer, schneller und einfacher wäre es, die schriftliche Meldung, zusammen mit einem Zeugen der auch den Inhalt des Schreibens kennt, direkt in den Briefkasten der Vermieterin zu werfen.
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Antwort

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Stichworte
kleinreparatur, mangel, terrasse, tür


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