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Schadensersatz bei großflächigen Instandsetzungsarbeiten

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 30.11.2010, 23:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2010
Beiträge: 1
Standard Schadensersatz bei großflächigen Instandsetzungsarbeiten

Hallo hab jetz ech schon viel gelesen werde aber irgendwie nicht rechtschlau aus dem ganzen.

Ich bewohne ein ca 38 qm große Wohnung, da ich jetzt Urlaub hatte hab ich endlich mal ein paar "kleine" Mängel beanstandet. Zum einen habe ich zwei lockere Steckdosen (bei einer ist die Dose samt Putz hlb raus, die andere ist nur locker) und zum anderen ärger ich mich schon seit dem Einzug vor zwei Jahren mit den Fließen im Bad herrum. Das Bad ist in der Mitte der Wohnung und die Wnad zwischen Bad und Küche, die direkt hinter dem Badezimmer ist, ist eher eine Art Panelwand, diese hat über die Jahre gearbeitet und jetzt hängen ein paar Fliesen leicht herraus. Ich hatte das die letzten Jahre immer wieder mit Fugenkitt so einigermaßen Dichtgehalten, doch jetzt hab ich nicht mehr eingesehen, das ich dadurch immer wieder Kosten habe und habe das auch beanstandet.

Jetzt waren die Handwerker zur begutachtung da, der Elektriker hat nen Schock bekommen und gesagt, das es mit dem austausch der Dosen nicht getan ist, das das gesamte Stromnetz in meiner Wohnung nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entspricht und dies komplett ausgetauscht werden muss.
Der Instalateur im Bade hat ebenfalls einen Schock bekommen und da muss nun auch die komplette Wand gemacht werden und ein neues Fallrohr verlegt werden, da im Monent eigentlich mit jeder Dusche die Wohnung unter mir Gefahr läuft unter Wasser zu stehen.

Die Wohnungbaugesellschaft hat schon angedeutet, das sie nur die notwendigsten die Instandhaltunge machen werden, jetzt stellt sich mir die Frage was mach ich der Bauzeit, bei solchen Bauarbeiten, die sich eigentlich über die gesamte Wohnung ziehen, kann ich ja nicht einfach alles in die Mitte der Wohnung stellen und dann 2 bis 3 Wochen in einer Baustelle wohnen.

Hab ich so einer Situation ein Anrecht auf eine Übergangswohnung und eine Abstellmöglichkeit für meine Möbel?
Wenn ja wer muss den "Umzug" zahlen?

Danke und liebe Grüße,

Nick



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  #2  
Alt 01.12.2010, 09:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schadensersatz bei großflächigen Instandsetzungsarbeiten

Zitat:
Zitat von NickJacholson Beitrag anzeigen

Zum einen habe ich zwei lockere Steckdosen (bei einer ist die Dose samt Putz hlb raus, die andere ist nur locker)

Lockere Steckdosen befestigt man selbst (vorausgesetzt man hat 2 gesunde Hände). Dazu benötigt man einen Schraubenzieher, mehr nicht. Sollte die Dose in der Wand locker sein, evtl. noch etwas Molto Fill o.ä.

und zum anderen ärger ich mich schon seit dem Einzug vor zwei Jahren mit den Fließen im Bad herrum.

Wenn der Zustand schon beim Einzug so war, dann heißt es wie beim Gebrauchtwagenkauf: Gemietet wie besichtigt.

Jetzt waren die Handwerker zur begutachtung da, der Elektriker hat nen Schock bekommen und gesagt, das es mit dem austausch der Dosen nicht getan ist, das das gesamte Stromnetz in meiner Wohnung nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entspricht und dies komplett ausgetauscht werden muss.

Diese Auskunft des Elektrikers würde ich sehr vorsichtig benutzen. So schnell muss nämlich kein Vermieter eine neue Verkabelung vornehmen.

Der Instalateur im Bade hat ebenfalls einen Schock bekommen und da muss nun auch die komplette Wand gemacht werden und ein neues Fallrohr verlegt werden, da im Monent eigentlich mit jeder Dusche die Wohnung unter mir Gefahr läuft unter Wasser zu stehen.

Hab ich so einer Situation ein Anrecht auf eine Übergangswohnung und eine Abstellmöglichkeit für meine Möbel?
Wenn ja wer muss den "Umzug" zahlen?

Nick
Sie sollten die Reihenfolge einhalten. Lassen Sie sich zuerst vom Vermieter die Arbeiten erklären, die vorgenommen werden. Auch sollten Sie den Aussagen der Handwerker nicht allzuviel Gewicht beimessen. Danach fragen Sie, wie man gedenkt mit dieser Situation umzugehen. Dabei sollten Sie Ihre Vorstellungen mit einbringen. Und wenn Ihnen das dann nicht gefällt, dann erst professionelle Hilfe beantragen. Das könnte ein Anwalt für Mietrecht, oder aber auch ein Mieterverein sein. Bei letzterem wäre es angebracht noch im alten Jahr Mitglied zu werden, bevor es dann im nächsten Jahr zu möglichem Ärger kommen wird.
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