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Schäden nach Schlüsselabgabe

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 09.04.2013, 10:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2013
Beiträge: 2
Standard Schäden nach Schlüsselabgabe

Hallo Zusammen.

Folgendes Problem besteht:

Ich habe am WE 08.02.- 10.02.13 meinen SChlüssel nach dem Putzen der alten Wohnung in den Briefkasten der Angestellten meines Ex Vermieters geworfen.
Sie ist mit mir durch die Wohnung gegangen und hat keine Mängel feststellen können und sagte mir, dass sie das Protokoll per Email schickt.
Das ist nicht passiert, weil mein Exvermieter nach eigener Begehung bemängelt hat, dass die Türrahmen wohl nicht sauber genug waren.
Daraufhin habe ich am 28.02.13 den Schlüssel nochmal abgeholt um die ein weiteres mal sauber zu machen (es war nicht dramatisch)
Ich habe an dem selben Tag den Schlüssel wieder abgegeben.

EINEN Monat später bekomme ich einen Brief, dass angeblich noch viel mehr Schäden in der Wohnung sind (Türrahmen abgerissen, Fliesen kaputt, Heizkörper völlig verdreckt, usw usw.) Das war allerdings nicht so als ich die SChlüssel abgegeben habe!

Meine Frage:

Sollte es zum Streit kommen, muss ich dann beweisen, dass die Mängel nicht vorhanden waren?
Ich habe leider kein Übergabeprotokoll vom Einzug.
Aber die Tatsache, dass mein Exvermieter einen Monat lang die Schlüssel hatte und in der Wohnung machen konnte was er wollte is für mich schonmal ein Grund anzunehmen das er jetzt Geld rausschlagen will (Ihm wurde wohl das Mietkonto leer geräumt)

Vielen Dank schonmal



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  #2  
Alt 09.04.2013, 12:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schäden nach Schlüsselabgabe

Zitat:
Sollte es zum Streit kommen, muss ich dann beweisen, dass die Mängel nicht vorhanden waren?
Beweisen muss immer der, der eine Forderung stellt. Trotzdem sollte man eine Wohnung nicht ohne Übergabeprotokoll anmieten oder zurück geben.

Zitat:
und in der Wohnung machen konnte was er wollte is für mich schonmal ein Grund anzunehmen
Das sollten Sie aber ganz für sich behalten. Eine Anzeige wegen übler Nachrede ist kein Kinderspiel.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 09.04.2013, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.04.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Schäden nach Schlüsselabgabe

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ok...also im Grunde ist er dafür "zuständig" ...zumal ich einige Zeugen vorweisen kann, die bei jeder Wohnungsbegehung dabei waren und die Mängel nicht bestätigen können.

Es ist mir klar, dass eine solche Anzeige kein Kinderspiel ist...natürlich werde ich das nicht heraus posaunen...bei einem Streit zählen ohnehin nur die Beweise und keine Vermutungen.
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Stichworte
mängel, schlüssel, übergabe, übergabeprotokoll


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