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Schloß Eingangstür - privat oder nicht?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 20.05.2011, 06:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2011
Beiträge: 2
Standard Schloß Eingangstür - privat oder nicht?

Hallo,

in der Wohnung der Vormieterin befindet sich ein Stangenschloß an der Eingangstür, von dem die Abdeckung abgesprungen ist. Der Nachmieter reklamiert nun, daß es kaputt sei, obwohl dies bei der Wohnungsübergabe und Erstellung des Protokolls kein Thema war und das Schloß zudem noch funktionstüchtig ist. Es stammt von den Vor-Vor-Mietern. Ist es dann noch ein privater Einbau? Kann die Vormieterin vorschlagen es zu entfernen oder soll sie auf den Inhalt des Übergabegesprächs verweisen?

Danke im Voraus für Antworten

beste Grüße



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  #2  
Alt 20.05.2011, 08:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schloß Eingangstür - privat oder nicht?

Zitat:
Zitat von scheherazade Beitrag anzeigen
Hallo,

in der Wohnung der Vormieterin befindet sich ein Stangenschloß an der Eingangstür, von dem die Abdeckung abgesprungen ist.

So lange die Funktion nicht beeinträchtigt ist, gibt es keinen Grund zur Reklamation.

Der Nachmieter reklamiert nun, daß es kaputt sei, obwohl dies bei der Wohnungsübergabe und Erstellung des Protokolls kein Thema war und das Schloß zudem noch funktionstüchtig ist.

Mit anderen Worten, angemietet wie besichtigt.

Es stammt von den Vor-Vor-Mietern. Ist es dann noch ein privater Einbau? Kann die Vormieterin vorschlagen es zu entfernen oder soll sie auf den Inhalt des Übergabegesprächs verweisen?

Siehe Kommentar oben.

beste Grüße
Sie sind die Vormieterin, richtig? Was haben Sie denn mit der Übergabe der Wohnung zu tun? Das ist einzig Sache des Vermieters.
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