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Spülenschrank nach 28 Jahren ersetzen?
Hallo
im März diesen Jahres verstarb meine Mutter.sie wohnte seit 1984 in der Wohnung. Die Wohnung wurde bis Ende Mai leergeräumt,gesäubert und wir haben nichts beim Auszug beschädigt.Da der Vermieter zu dieser Zeit im Krankenhaus lag,habe ich die Schlüssel lt.Absprache bei einer Verwandten des Vermieters abgegeben,eine Abnahme der Wohnung fand nicht statt. Am 26.8.12 meldet sich der Vermieter bei mir telefonisch.Er wär in der Wohnung gewesen,soweit wär alles gut und in Ordnung aber der Zimmerschlüssel der Wohnzimmertüre fehlt und in der Küche müssten wohl noch die Umbaumaßnahmen( Holzverkleidung) rückgängig gemacht werden und der Spülenschrank der beim Einzug 1984 in der Küche stand soll wieder funktionstüchtig aufgestellt werden. Der Spülenschrank existiert nicht mehr-den haben meine Eltern wohl beim Einzug entfernt.Sie hatten eine Einbauküche und durften mit Erlaubnis des Vermieters ( steht handschriftlich im Mietvertrag) den Wasseranschluss und das Abwasserrohr an die mittlere Küchenwand verlegen.Die Anschlüsse der Spüle die in der Küche stand wurden blind gelegt. Meine Frage ist: Muss ich wirklich die Spüle nach 28 Jahren ersetzen? Der Spülenschrank wär eigentlich noch älter,da dieser wohl der Tante des Vermieters gehörte.( die Tante ist 1965 in das Haus eingezogen und 1974 gestorben)Wenn die Spüle nicht wieder aufgestellt würde,sagte der Vermieter,wäre das Diebstahl und er würde zum Anwalt gehen denn die Spüle wäre sein Eigentum. Im Mietvertrag steht nirgendwo etwas von einem Spülenschrank.Unter $ 10 Absatz 4 steht ,das bauliche Veränderungen, auch wenn vom Vermieter erlaubt nach Auszug wiederhergestellt werden müssen wenn der Vermieter dies verlangt.Ist ein Spülenschrank der entfernt wurde eine bauliche Veränderung oder ist ein Spülenschrank ein Gebrauchsgegenstand ? Eine Holzverkleidung,die über die alten hellblauen Fliesen montiert wurde (da wo die Spüle mal stand)wurde von uns letzte Woche entfernt.In den Fliesen sind natürlich jede Menge Bohrlöcher und drei Fliesen sind beschädigt. Kann der Vermieter nun neue Fliesen verlangen? Vielen Dank für Ihre Hilfe LG Ulli Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von ulli (16.09.2012 um 11:56 Uhr) |
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Stichworte |
küche, rückbaupflicht |
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