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Streichen bei Auszug

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 25.08.2010, 16:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 2
Standard Streichen bei Auszug



Ich habe meine Wohnung gekündigt in der ich 4 Jahre gewohnt habe. Laut Mietvertrag wären Schönheitsreparaturen alle 3 Jahre in Küche, Bad, Dusche, WC (Nassräume); alle 5 Jahre in Wohn-, Schlafräumen, Diele und Flur (Wohnräume) und alle 7 Jahre in Nebenräumen durchzuführen "sobald und soweit dies objektiv notwendig ist" weiter geht es "im allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen zu o.g. Zeitpunkten erforderlich sein.

Ich habe nie gestrichen und es gibt auch sogenannte "Wohnspuren" (kleinerer Flecken, Löcher v Nägeln/Schrauben) nun ist meine Frage, ob ich die Schönheitsreparatur gem. dem BGH-Urteil noch durchführen muss oder nicht??!!

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe/Antworten



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  #2  
Alt 25.08.2010, 16:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Streichen bei Auszug

Dann werden Sie wohl den großen Pinsel schwingen müssen, denn die Renovierungsklausel ist keine starre, sondern eine wachsweiche, weil sie Rücksicht darauf nimmt, in welchem tatsächlichen Zustand sich die Wohnung befindet.

Hier gibt es eine Sammlung von BGH-Urteilen zur Renovierung:

http://www.juristen-verlag.de/hostin...ml#Einfuehrung

und hier Antworten rund ums Mietrecht:

www.mietrechtslexikon.de
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  #3  
Alt 26.08.2010, 08:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Streichen bei Auszug

okay

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

LG
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