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Unfallgefahr durch Treppe im Außenbereich

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.09.2011, 12:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2011
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Unfallgefahr durch Treppe im Außenbereich

Im vergangenen Jahr hat unser Vermieter (4 Parteienhaus; Vemieter hat einen separaten Eingang) den Flur komplett neu verlegt. Die Steintreppen sind nun hellen Fliesen gewichen und auch die betonierten Treppenstufen vor der Tür sind jetzt gefliest. Bereits im vergangenen Winter haben wir unseren Vermieter mehrfach darauf hingewiesen, dass die Fliesen für den Außenbereicht viel zu glatt sind. Nach Pappe und Fußmatten (beides von mir vorgeschlagen) ist mein Vermieter zu Salz übergegangen. Keine der Methoden behob das Problem. Uns blieb also nichts anderes übrig, als die Tür irgendwie aufzuschließen und die unteren 2 Stufen bis in den Hausflur zu überspringen, da man sonst drohte von den unteren Treppenstufen abzurutschen, die auch noch leicht abschüssig sind.

Die letzte Aussage unseres Vermieters war, dass er sich darum kümmern würde wenn die Temperaturen wieder entsprechend wären. Er wurde nun daraufhin in diesem Monat von uns bereits 3 Mal angesprochen, da sich bis dato nichts getan hat.
Mir antwortete er darauf hin, dass er nicht vorhabe irgendwas zu machen da die Fliesen gerade neu sind und teuer genug waren. Zudem sind sie ja frostfest (Aber nicht rutschfest und auch sicherlich nicht für den Außenbereich geeignet...) Außerdem wäre er ja versichert.

Was können wir machen? Ist das wissentliche Mietergefährdung? Zahlt im Falle eines Falles tatsächlich seine Versicherung?

Lg



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  #2  
Alt 27.09.2011, 15:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Unfallgefahr durch Treppe im Außenbereich

Melden Sie Ihre Bedenken schriftlich (Einschreiben, oder Übergabe mit Zeugen) an den Vermieter. Wenn dann jemand wegen der Glätte zu Schaden kommt, ist der Vermieter in der Verantwortung (bzw. die Haushaftpflichtversicherung).

Aber ein mietrechtliches Problem ist das nicht.
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