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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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#1
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Hallo!
Ich möchte die Fliesen in meiner Küche neu verlegen (die derzeitigen sind gelb und knapp 30 jahre alt) und habe von meiner Hausverwaltung eine Vereinbarung über die Verlegung von einem Fliesenküchenspiegel erhalten. Die neuen Fliesen sollen weiß werden, fachmännisch verlegt, verfugt, usw.. In dieser steht u.a. folgendes: 7. Endet das Mietverhältnis, entscheiden wir, ob die Fliesen ohne Entschädigung in unser Eigentum übergehen oder Sie auf Ihre Kosten den vorherigen Zustand wiederherstellen. Nach Rücksprache mit der Verwaltung wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass ich diesen Punkt so verstehen soll, dass bei unfachmännischer Verlegung oder unpassender Farbgestaltung der "vorherige Zustand" wieder hergestellt werden müsse. Dies bedeutet laut Aussage der Dame am Telefon im Detail: "Die neuen Fliesen müssen lediglich von der Wand ab. Heben sie notfalls die alten gelben Fliesen im Keller auf, ob nun kaputt oder teilweise heile." Ist dies korrekt?? Kann ich mich auf die Aussage verlassen? Weiteres schriftliches zu dem genannten Punkt gäbe es nicht. Oder werden dann ggf. neue Fliesen auf meine Kosten verlegt?? Sie sagte zwar, dass es i.d.R. nicht dazu käme, aber trotzdem ist dieser Punkt teil der Vereinbarung und lässt aus meiner Sicht ein Hintertürchen offen. Wie ist die Rechtsprechung in diesem Fall?? Wer entscheidet, ob die Fliesen bleiben dürfen und nach welchen Kriterien?? Wie sieht es mit der erwähnten "Entschädigung" aus??? Das Schreiben verunsichert mich nun gewaltig... Vielen Dank für eure Hilfe ![]() LG Christian |
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#2
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Stichworte |
fliesen, küche, rückbaupflicht |
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