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Vereinbarung "Neuverlegung Fliesen"

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.01.2013, 12:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2013
Beiträge: 1
Standard Vereinbarung "Neuverlegung Fliesen"

Hallo!
Ich möchte die Fliesen in meiner Küche neu verlegen (die derzeitigen sind gelb und knapp 30 jahre alt) und habe von meiner Hausverwaltung eine Vereinbarung über die Verlegung von einem Fliesenküchenspiegel erhalten.
Die neuen Fliesen sollen weiß werden, fachmännisch verlegt, verfugt, usw..

In dieser steht u.a. folgendes:
7. Endet das Mietverhältnis, entscheiden wir, ob die Fliesen ohne Entschädigung in unser Eigentum übergehen oder Sie auf Ihre Kosten den vorherigen Zustand wiederherstellen.

Nach Rücksprache mit der Verwaltung wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass ich diesen Punkt so verstehen soll, dass bei unfachmännischer Verlegung oder unpassender Farbgestaltung der "vorherige Zustand" wieder hergestellt werden müsse.

Dies bedeutet laut Aussage der Dame am Telefon im Detail:
"Die neuen Fliesen müssen lediglich von der Wand ab. Heben sie notfalls die alten gelben Fliesen im Keller auf, ob nun kaputt oder teilweise heile."

Ist dies korrekt?? Kann ich mich auf die Aussage verlassen? Weiteres schriftliches zu dem genannten Punkt gäbe es nicht. Oder werden dann ggf. neue Fliesen auf meine Kosten verlegt??
Sie sagte zwar, dass es i.d.R. nicht dazu käme, aber trotzdem ist dieser Punkt teil der Vereinbarung und lässt aus meiner Sicht ein Hintertürchen offen.

Wie ist die Rechtsprechung in diesem Fall?? Wer entscheidet, ob die Fliesen bleiben dürfen und nach welchen Kriterien?? Wie sieht es mit der erwähnten "Entschädigung" aus???


Das Schreiben verunsichert mich nun gewaltig...

Vielen Dank für eure Hilfe
LG
Christian



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  #2  
Alt 17.01.2013, 15:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vereinbarung "Neuverlegung Fliesen"

Zitat:
Wie ist die Rechtsprechung in diesem Fall??
Die besagt, dass der Vermieter den Rückbau verlangen kann. Es liegt also an Ihnen diesen Vertrag so zu gestalten, dass Ihnen diese Arbeit erspart bleibt.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Stichworte
fliesen, küche, rückbaupflicht

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