Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Vermieter kommt unseren Forderungen nicht nach

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 07.01.2010, 15:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 2
Standard Vermieter kommt unseren Forderungen nicht nach

Wir haben unserem Vermieter am 2. Dezember eine Mängelliste überreicht, mit der Bitte diese Mängel zu beheben.
Hierzu gehörten:

• Wasserflecken/Nasse Stellen an der Decke des Flurs des Nebengebäudes.

• Fehlender Haustürschlüssel des Eingangs im Nebengebäude (die Tür ist nicht abschließbar).

• Wasserflecken/nasse Stellen im Badezimmer.

• Leckendes Fallrohr des Spülkastens an der Toilette im Badezimmer.

• Aus der Wand hängende Steckdose im Badezimmer.

• Fehlende Abdeckplatte an der Badewanne.

• Loch in der Wand eines Zimmers.

• Loser/herunterfallender Fenstergriff in einem Zimmer.

• Nicht funktionierender Rollladen in einem Zimmer.

• Unzulänglich reparierter Türrahmen in einem Zimmer.

• Defekte Schalter an der Waschmachine.

• Waschmaschine steht nicht fest, sondern wandert beim Schleudergang.

• Defekter Herd: Die Herdplatten sind abgewetzt, man benötigt 30 Minuten um Wasser zu kochen.

• Keine Abdichtung zwischen Spüle und Wand.

• Offen liegende Stromleitungen unter der Spüle.

• Unterbau der Spüle unzureichend, da nur auf Hölzern stehend; ist in der Vergangenheit bereits zusammengebrochen.

• Unterbau der Arbeitsplatte links der Spüle unzureichend, da nur auf Hölzern stehend. Kurz vor Zusammenbruch.

• Kein Warmwasser in der Küche

Nachdem diese Schäden angezeigt worden sind wurde von Seiten des Vermieters innerhalb der nächsten zwei Wochen ein neuer Herd/Ofen besorgt, aber nicht installiert. Außerdem begann er selbständig mit den
Renovierungsarbeiten im Badezimmer, allerdings beschränkten sich diese auf eine unzureichende Ausbesserung des Toilettenrohres mit Silikonmasse und die Entfernung der Tapete an den nassen
Wandstellen über der Badewanne, die Abtragung des nassen Putzes, der Grundierung dieser Stellen und der Neuverputzung.

Die Arbeiten in der Wohnung wurden erst zum 04. Januar wieder aufgenommen und wurden erst abends am 06. Januar 2010 beendet. Sowohl Badezimmer als auch Küche konnten für drei Tage in Folge nicht
benutzt werden. Außerdem wurden weder Badezimmer noch Küche nach Beendigung der Arbeiten gereinigt. Dies wäre notwendig gewesen, da keinerlei Schutzvorkehrungen gegen Verschmutzungen getroffen worden waren.

Nach Beendigung der Arbeiten in unserer Wohnung, muss über angezeigte Schäden folgendes gesagt werden:

• Wasserflecken/Nasse Stellen an der Decke des Flurs des Nebengebäudes.
 Nicht behoben

• Fehlender Haustürschlüssel des Eingangs im Nebengebäude (die Tür ist nicht abschließbar).
 Nicht behoben.

• Wasserflecken/nasse Stellen im Badezimmer.
 Putz und Tapete über den nassen Stellen über der Badewanne wurden abgetragen. Stellen wurden neu verputzt und mit Kacheln ausgestattet, allerdings wurden die Wandstellen vorher nicht getrocknet, was zu Schimmelbildung führen kann. Außerdem wurde beim Kachellegen versäumt, die Kacheln am oberen Ende zu verfugen, was dazu führen könnte, dass Wasser hinter diese fließt.

• Leckendes Fallrohr des Spülkastens an der Toilette im Badezimmer.
 behoben

• Aus der Wand hängende Steckdose im Badezimmer.
 nicht behoben

• Fehlende Abdeckplatte an der Badewanne.
 Nicht behoben

• Loch in der Wand in einem Zimmer.
 Nicht behoben

• Loser/herunterfallender Fenstergriff in einem Zimmer.
 Nicht behoben

• Nicht funktionierender Rollladen in einem Zimmer.
 Nicht behoben

• Unzulänglich reparierter Türrahmen in einem Zimmer.
 Nicht behoben

• Defekte Schalter an der Waschmachine.
 Nicht behoben

• Waschmaschine steht nicht fest, sondern wandert beim Schleudergang.
 Nicht behoben

• Defekter Herd: Die Herdplatten sind abgewetzt, man benötigt 30 Minuten um Wasser zu kochen.
 Ein gebrauchter Herd wurde eingesetzt. Allerdings ist der Backofen des Herdes defekt.

• Keine Abdichtung zwischen Spüle und Wand.
 Eine Zierleiste wurde zwischen Wand und Spüle befestigt und mit Silikon abgedichtet. Allerdings wurden die Zierleisten mit Schrauben befestigt, die nach oben und an der Seite der Spüle sogar nach außen abstehen.

• Offen liegende Stromleitungen unter der Spüle.
 Eine defekte Abdeckdose, in der der Elektroherd durch Lüsterklemmen mit dem Stromnetz verbunden ist, wurde lediglich mit Tesafilm repariert. Diese Dose liegt, genau wie eine zweite lose auf dem Boden und ist nicht befestigt.

• Unterbau der Spüle unzureichend, da nur auf Hölzern stehend; ist in der Vergangenheit bereits zusammengebrochen.
 Der Unterbau wurde erneuert und genau wie zuvor, wieder nur auf Holzbeine gestellt. Die Konstruktion scheint nicht stabil zu sein. Die Platte wurde durch Schrauben befestigt, welche von oben in die Arbeitsplatte eingelassen worden. Die Mehrzahl dieser Schrauben sind nicht plan versenkt und stehen nach oben heraus.

• Unterbau der Arbeitsplatte links der Spüle unzureichend, da nur auf Hölzern stehend. Kurz vor Zusammenbruch. UNFALLGEFAHR
 Für den Unterbau dieser Arbeitsplatte gelten die gleichen Punkte wie für den der Spülplatte.

• Kein Warmwasser in der Küche.
 Nicht behoben


Unser Vermieter will keinen pfennig Geld ausgeben und hat daher sämtliche Arbeiten selbst gemacht, allerdings äußerst unprofessionell.

meinje Frage nun lautet.
Sind unsere Forderungen zu hoch? Was muss der Vermieter tun?
Und was können wir tun, sollte er unseren Forderungen nicht nachkommen. In welcher Höhe könnten wir eine Mietminderung fordern?

ich hoffe auf Antworten.
Vielen Dank im Vorraus.
Florian



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 14.01.2010, 20:37
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermieter kommt unseren Forderungen nicht nach

Hallo Florian,

da ist ja einiges im Argen bei Euch in der Wohnung.

Generell vorweg: Wie gut gefällt denn die Wohnung - mal abgesehen von den Mängeln, die durchaus zu einer fristlosen Kündigung gereichen könnten ...

Ansonsten ist es natürlich so, dass der Vermieter die ordnungsbgemäße Nutzbarkeit der Wohnung zu garantieren hat. Vor allem Mängel im Bezug auf Unfallgefahr oder Schimmelbildung sind hierbei ein besonderes Augenmerk wert, da sie hochgradig die Gesundheit des Mieters gefährden (können).

Ebenso ist Kaltwasser in der Küche nicht hinnehmbar, vor allem, wenn das Aufkochen von Wasser auf dem halbwegs sdefekten Herd 30 Minuten an Zeit in Anspruch nimmt.

Bei Kleinreparaturen, wie dem Einsetzen einer Steckdose oder ähnlichem, würde ich ggf. selbst Hand anlegen oder jemanden im Bekanntenkreis fragen, der sich mit sowas auskennt.

Bzgl. einer Mietminderung kann ich schwer eine Aussage treffen, da diese, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen - ggf. auch erst bei einem Einbehalt der Kaution, immer schwierig zu beurteilen sind.

Wenn die Einbauküche Bestandteil des Mietvertrags ist, dann kann diese auch höher ausfallen, als wenn es nicht der Fall ist - der Mieter also gesagt hat "Ihr könnt Sie übernehmen".

Ich würde mich, wenn dir an der Wohnung wirklich was liegt, den Gang zu einem Mieterschutzbund in deiner Nähe nicht scheuen. Vor allem im Bezug auf die Mietminderung und ggf. einen absehbaren Streit um die Kaution, wäre rechtsicherer Beistand möglicherweise von Vorteil!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.01.2010, 13:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter kommt unseren Forderungen nicht nach

Oh je, Ihrer Beschreibung nach haben Sie keine Wohnung sondern eine Bruchbude angemietet.

Ich befürchte, dass viele dieser Fehler (Mängel) bereits bei Einzug vorhanden waren, darum würde die Möglichkeit der Mietminderung entfallen, denn dazu müsste der Mangel während der Mietzeit entstanden sein. Dieses kennt man vom Kauf eines Gebrauchtwagen: Gekauft wie gesehen.

Der größte teil der von Ihnen beanstandeten Dinge sind aber Kleinigkeiten, die man, Voraussetzung man hat nicht 2 linke Hände, durchaus selbst beseitigen kann.

Mein Vorschlag: Suchen Sie sich eine Wohnung, die in Schuss ist und keine die zum Abriss frei gegeben ist. Im ersteren Fall können Sie von Anfang an Ansprüche stellen, was ja in Ihrem Fall so oder so nicht funktionieren wird.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Reparaturen und Modernisierung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Vermieter meldet sich nicht, keine Heizung, u.a. Eisblume Rechte und Pflichten 1 13.10.2009 11:15
Markise paßt nach der Aussenrenovierung nicht mehr govinda Reparaturen und Modernisierung 1 10.07.2009 21:23
Mietvertrag vom Vermieter nicht unterzeichnet Mia73 Mietvertrag 1 12.05.2009 14:07
Kein Wasser, da Vermieter nicht zahlt - Mietminderung möglich? Wh8te Miete und Miethöhe 5 08.05.2009 17:28


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Reparaturen und Modernisierung
Vermieter kommt unseren Forderungen nicht nach